Betreff
Antrag der SG Union 94 Würm-Lindern auf Bezuschussung der Reinigung des Umkleidehauses am Sportplatz in Würm
Vorlage
0962/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Zuschussantrag wird entsprochen.  


Sachverhalt:

 

Die SG Union 94 Würm-Lindern hat mit Schreiben vom 03.04.2017 (siehe Anlage) einen Antrag auf Bezuschussung der Reinigung des Umkleidehauses am Sportplatz in Geilenkirchen-Würm gestellt.

 

Wie der Verein ausführt, wurde die Reinigung des Umkleidehauses bislang durch ehrenamtliche Helfer erledigt. Mittlerweile seien die personellen Kapazitäten jedoch erschöpft.

 

In einem Gesprächstermin mit dem Bürgermeister und dem Kämmerer konkretisierte der Verein seinen Antrag dahingehend, dass ein jährlicher Barzuschuss von 2.400 € beantragt werde, um die Reinigung zukünftig durch eine Drittperson ausführen zu lassen.

 

In vergleichbaren Fällen (z.B. Umkleidehäuser in Teveren oder Gillrath) trägt seit jeher die Stadt die Kosten der Reinigung und beauftragt auch das Reinigungsunternehmen.

 

Im Falle des Sportheims des FSV Geilenkirchen organisiert der Verein eigenverantwortlich die Reinigung und erhält hierfür einen Barzuschuss von 3.000 € jährlich.

 

Eine Bezuschussung erscheint daher aus Sicht der Verwaltung im Lichte der bisherigen Praxis gerechtfertigt.  Alternativ wäre die Verwaltung mit einer umfassenden Neuausrichtung der Vereinsbezuschussung hinsichtlich der Reinigung von Sportheimen zu beauftragen.


Finanzierung:

 

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Eine zusätzliche freiwillige Leistung sollte nur dann gewährt werden, wenn an anderer Stelle freiwillige Leistungen reduziert werden können. Die Deckung des Zuschusses könnte aus nicht verbrauchten Mitteln bei Untersachkonto 36000.59000 (Verschönerung des Stadtbildes) erfolgen.