Betreff
Antrag der CDU-Fraktion zur Parkzeitverlängerung im Innenstadtbereich
Vorlage
0963/2017
Aktenzeichen
36 72 36
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Der Antrag der CDU-Fraktion zur Verlängerung der Parkzeit im Bereich der Innenstadt wird zurückgesellt, bis das Parkhaus am Krankenhaus in Betrieb und die Auswirkungen auf die Parkplatzsituation im Innenstadtbereich absehbar ist.


Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 24.04.2017 beantragt, die Parkzeiten im Bereich der Innenstadt zu verlängern. Der entsprechende Antrag ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Für den Innenstadtbereich von Geilenkirchen ist zz. eine Parkzone eingerichtet, in der das Parken in gekennzeichneten Flächen werktags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr für eine Stunde mit Parkscheibe erlaubt ist. Dieser Bereich gilt von der Einmündung Konrad-Adenauer-Straße/Vogteistraße bis zum Kreuzungsbereich Konrad-Adenauer-Straße/Theodor-Heuss-Ring/Nikolaus-Becker-Straße und von der Herzog-Wilhelm-Straße Höhe „Kornmühle“ bis zur Einmündung Haihover Straße/Theodor-Heuss-Ring. Diese Parkzone ist entsprechend der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgeschildert. Zusätzlich stehen im Bereich des Marktplatzes, des Parkplatzes auf der Wurmüberbrückung, des Friedlandplatzes und der Haihover Straße Wiederholungsschilder, die die geltenden Regelungen darstellen.

 

Für die an die Innenstadt grenzenden Bereiche gelten folgende Parkzeitregelungen:

Parkplatz an der Kreishandwerkerschaft: 2 Stunden

Parkplatz In der Au: 1,5 Stunden

Parkstreifen Martin-Heyden-Straße/Krankenhaus: 1,5 Stunden

Parkplätze Bahnhof/Bahnhofstraße: 2 Stunden

 

Zwischenzeitlich wurde mit dem Bau des Parkhauses im Bereich der Martin-Heyden-Straße durch das Krankenhaus begonnen. Durch diesen Bau werden rund 270 Parkplätze geschaffen. Dieser Neubau wird sicherlich Auswirkungen auf die Parksituation im Bereich der Innenstadt haben. Der enorme Parkdruck gerade im Bereich des Krankenhauses und auch in den umliegenden Straßen sollte nachlassen. Einhergehend mit dem Betrieb des Parkhauses müssen auch die Parkzeitregelungen für die städtischen Parkplätze insbesondere im Bereich der Martin-Heyden-Straße überprüft und angepasst werden.

 

Um auf diese neue Situation insgesamt reagieren zu können, sollte aus Sicht der Verwaltung der vorgelegte Antrag zurückgestellt werden bis das Parkhaus am Krankenhaus im nächsten Jahr in Betrieb ist. Die voraussichtliche Fertigstellung ist für den März 2018 vorgesehen. Anschließend könnte eine Überprüfung der Parkzeitregelungen für die Innenstadt erfolgen und eine entsprechende Beratungsgrundlage zu den Parkzeitregelungen dem Ausschuss vorgelegt werden.