Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Frühe Hilfen“ und die Fortführung des gemeinsamen Familienhebammendienstes
Vorlage
0965/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Frühe Hilfen“ und die Fortführung des gemeinsamen Familienhebammendienstes zuzustimmen.


Sachverhalt:

 

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 11.12.2013 dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Einrichtung eines gemeinsamen Familienhebammendienstes beim Gesundheitsamt des Kreises Heinsberg zugestimmt. Seit April 2014 ist der Familienhebammendienst tätig. Zudem wurde eine Koordinierungsstelle „Frühe Hilfen“ eingerichtet. Die Koordinatorin hat dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 27.10.2015 die Arbeit vorgestellt. Die Finanzierung des Dienstes erfolgt durch Weiterleitung der an die Stadt geleisteten Bundesmittel von jährlich 12.500 € zuzüglich eines laut den Förderrichtlinien zu leistenden städtischen Anteils von 2.500 € (20 %). Entsprechend der ursprünglichen Befristung der geleisteten Bundesmittel war auch die zwischen den fünf Jugendämtern im Kreis getroffene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zunächst bis zum 31.12.2015 befristet worden. Nachdem zunächst weitere Bundesmittel für 2016 geleistet wurden steht inzwischen fest, dass die Bundesmittel dauerhaft zur Verfügung gestellt werden und so die erfolgreiche Arbeit des Familienhebammendienstes fortgesetzt werden kann. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung sollte daher verlängert werden.