Betreff
Erweiterung des Angebots der KOT Zille, Jugendarbeit
Vorlage
0966/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der evangelischen Kirchengemeinde Geilenkirchen als Träger der Jugendhilfeeinrichtung Zille werden ab 01.06.2017 die im Rahmen der sozialpädagogischen Arbeit entstehenden Sach- und Mobilitätskosten sowie die Kosten zur Unterhaltung des durch Spenden erworbenen Großraum-PKW bis zu einer Höhe von jährlich 15.000 € erstattet. Der Erstattungsbetrag reduziert sich auf jährlich 11.000 €, sofern kein PKW für die Jugendarbeit mehr unterhalten wird.


Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 10.03.2016 beschlossen, den an die evangelische Kirchengemeinde zu zahlenden Betriebskostenzuschuss soweit zu erhöhen, dass die Personalkosten zweier vollzeitbeschäftigter sozialpädagogischer Fachkräfte abgedeckt werden. Zusätzlich sollte die jährlich zu leistende Sachkostenpauschale von zuvor 5.500 € auf 11.000 € erhöht werden.

 

In den Sitzungen vom 25.10.2016 und vom 09.03.2017 wurde über die Neuausrichtung des pädagogischen Angebotes des Zille ausführlich berichtet und diskutiert. Entgegen der ursprünglich angedachten Einrichtung eines weiteren Standortes für die Jugendarbeit in Bauchem zeigte sich in den ersten Monaten der Arbeit des neu eingestellten Sozialpädagogen sehr deutlich der Bedarf, einen achtsitzigen PKW zur Unterstützung der aufsuchenden Jugendarbeit bereitzustellen. Mithilfe von Spenden verschiedener Institutionen, Firmen, Vereine und Privatpersonen kann nun ein geeignetes gebrauchtes Fahrzeug beschafft werden.

 

Damit die laufenden Unterhaltskosten des Fahrzeugs dauerhaft gesichert sind und auch das pädagogische Angebot weiter bedarfsgerecht ausgebaut werden kann schlägt die Verwaltung vor, ab 01.06.2017 die Sachkostenpauschale um 4.000 € auf jährlich 15.000 € anzuheben.