Betreff
Genehmigung von außer- bzw. überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW für das Haushaltsjahr 2017
Vorlage
0969/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat genehmigt die überplanmäßigen Auszahlungen.

 


Sachverhalt:

 

Für das Haushaltsjahr 2017 haben sich die folgenden überplanmäßigen Auszahlungen als notwendig ergeben. Diese bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates (§ 83 Abs. 2 GO NRW):

 

Produkt,        Untersachkonto

Bezeichnung, Begründung, Deckungsvorschlag

Ansatz 2017

außerplanmäßig (a)

überplanmäßig (ü)

Aufwand

Auszahlung

 

01.111.05

07110.40004

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

13.553.01

75000.95100

 

Zentrale Dienste der Verwaltung -

Auszahlungen für den Erwerb von Maschinen, Technischen Anlagen und Fahrzeugen

 

Maßnahme:

Die Stadt Geilenkirchen beabsichtigt die Anschaffung von insgesamt 2 Dienst-

fahrzeugen mit Elektroantrieb als Ersatz für Bestandsfahrzeuge mit Verbrennungsmotor der allgemeinen Verwaltung (Hauptamt).

Die voraussichtlichen Anschaffungskosten betragen rd. 44.600,00 €.

 

Deckung:

Zu den Anschaffungskosten erhält die Stadt Geilenkirchen eine Bundeszuwendung für ausgewählte Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes in Höhe von 50 %, ausmachend etwa 22.300,00 €; weiterhin wird die überplanmäßige Leistung durch Mittelumschichtungen innerhalb des betreffenden Haushaltsbudgets sowie über den Erlös aus dem Verkauf eines Altfahrzeugs gedeckt.

 

 

 

 

Friedhöfe

Kosten für den Kauf und die Errichtung von Kolumbarien auf den Friedhöfen

 

Angesichts der Entwicklung der Urnenbeisetzungen in der jüngsten Vergangenheit ist damit zu rechnen, dass der Bedarf an Kolumbarien auf den städtischen Friedhöfen weiter ansteigen wird.

Im Verlauf des Jahres ist insbesondere auf den Friedhöfen Geilenkirchen, Gillrath, Teveren, Tripsrath, Würm, Hünshoven und Grotenrath ein Engpass im Bestand an verfügbaren Kolumbarien zu befürchten.

Diese Entwicklung hat zur Folge, dass über die ursprünglichen Planungen hinaus weitere Kolumbarien beschafft werden müssen.

Der zusätzliche Mittelbedarf beläuft sich auf 20.000,00 €, der über entsprechende Gebühren refinanziert wird.

 

 

12.500,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

25.000,00 €

 

32.100,00 € (ü)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

20.000,00 € (ü)

 

 

 

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