Beschlussvorschlag:
Der Rat genehmigt die überplanmäßigen Auszahlungen.
Sachverhalt:
Für das Haushaltsjahr 2017 haben sich die folgenden überplanmäßigen Auszahlungen als notwendig ergeben. Diese bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates (§ 83 Abs. 2 GO NRW):
Produkt, Untersachkonto |
Bezeichnung,
Begründung, Deckungsvorschlag |
Ansatz 2017 |
außerplanmäßig (a) überplanmäßig (ü) |
Aufwand |
Auszahlung |
01.111.05 07110.40004 13.553.01 75000.95100 |
Zentrale Dienste der
Verwaltung - Auszahlungen für den
Erwerb von Maschinen, Technischen Anlagen und Fahrzeugen Maßnahme: Die Stadt Geilenkirchen beabsichtigt die Anschaffung von
insgesamt 2 Dienst- fahrzeugen mit Elektroantrieb als Ersatz für
Bestandsfahrzeuge mit Verbrennungsmotor der allgemeinen Verwaltung
(Hauptamt). Die voraussichtlichen Anschaffungskosten betragen rd. 44.600,00
€. Deckung: Zu den Anschaffungskosten erhält die Stadt Geilenkirchen
eine Bundeszuwendung für ausgewählte Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes in
Höhe von 50 %, ausmachend etwa 22.300,00 €; weiterhin wird die überplanmäßige
Leistung durch Mittelumschichtungen innerhalb des betreffenden Haushaltsbudgets
sowie über den Erlös aus dem Verkauf eines Altfahrzeugs gedeckt. Friedhöfe Kosten für den Kauf und
die Errichtung von Kolumbarien auf den Friedhöfen Angesichts der Entwicklung der Urnenbeisetzungen in der
jüngsten Vergangenheit ist damit zu rechnen, dass der Bedarf an Kolumbarien
auf den städtischen Friedhöfen weiter ansteigen wird. Im Verlauf des Jahres ist insbesondere auf den Friedhöfen
Geilenkirchen, Gillrath, Teveren, Tripsrath, Würm, Hünshoven und Grotenrath
ein Engpass im Bestand an verfügbaren Kolumbarien zu befürchten. Diese Entwicklung hat zur Folge, dass über die
ursprünglichen Planungen hinaus weitere Kolumbarien beschafft werden müssen. Der zusätzliche Mittelbedarf beläuft sich auf 20.000,00 €,
der über entsprechende Gebühren refinanziert wird. |
12.500,00 € 25.000,00 € |
32.100,00 € (ü) 20.000,00 € (ü) |
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