Betreff
Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2017
Vorlage
0973/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die am 15.02.2017 vom Rat beschlossene Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2017 in der Stadt Geilenkirchen wird aufgehoben. Über eine neue Verordnung wird nach Abschluss des vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens in der Sitzung am 12.07.2017 beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 15.02.2017 hat der Rat die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2017 in der Stadt Geilenkirchen beschlossen.

 

Da diese Verordnung formell fehlerhaft zustande gekommen ist, wurde der aus Anlass des Frühlingsfestes am Sonntag, dem 09.04.2017, im Stadtbezirk Niederheid festgesetzte verkaufsoffene Sonntag durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen aufgehoben.

 

Die Verwaltung bereitet derzeit in enger Abstimmung mit dem Aktionskreis Geilenkirchen e. V. eine neue Ordnungsbehördliche Verordnung vor, die vorab mit den nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW zu beteiligenden Stellen abzustimmen ist. Dieses Beteiligungsverfahren wird noch geraume Zeit in Anspruch nehmen, so dass eine Verabschiedung der Verordnung für die Ratssitzung am 12.07.2017 vorgesehen ist.

 

Vorab ist aber die bisherige Fassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung aufzuheben.