Betreff
Vorlage und Weiterleitung des Jahresabschlusses 2016
Vorlage
0976/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat leitet den Jahresabschluss 2016 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.  


Sachverhalt:

 

Im Haushaltsjahr 2016 wurde ein Fehlbetrag von 769.105,90 € erwirtschaftet. Der ursprüngliche Ansatz für das Haushaltsjahr 2016 sah einen Fehlbetrag von 3.983.167,00 € vor. Der nun erwirtschaftete Fehlbetrag entspricht einer Verbesserung des Ergebnisses um 3.214.061,10 € gegenüber dem Planansatz.

 

Über den Ausgleich des Fehlbetrages in Höhe von 769.105,90 € entscheidet der Rat. Der Fehlbetrag soll der Ausgleichsrücklage, welche momentan einen Bestand von 1.185.834,12 € aufweist,  entnommen werden.

 

In der Finanzrechnung schließt das Haushaltsjahr 2016 mit einem Finanzmittelfehlbetrag von 708.203,12 € ab. Dies ist eine deutliche Verbesserung um 8.379.005,88 € gegenüber der Planung, die noch einen Finanzmittelfehlbetrag von 9.087.029 € vorsah. Die Gründe hierfür liegen hauptsächlich in der Verschiebung von für das Haushaltsjahr 2016 vorgesehenen Investitionen in zukünftige Haushaltsjahre sowie höheren Zuweisungen des Landes nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz.

 

Aufgrund des Finanzmittelfehlbetrages und des negativen Finanzierungssaldos aus Investitionstätigkeit mussten Investitionskredite in Höhe von 2.000.000,00 € aufgenommen werden. Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen betragen unter Berücksichtigung der planmäßig erfolgten Tilgungen zum 31.12.2016 nun 25.025.271,59 € (31.12.2015: 24.689.737,38 €). Dies entspricht einer Nettoneuverschuldung um 335.534,21 €. Die Aufnahme von Kassenkrediten war im gesamten Jahr 2016 entbehrlich.

Dementsprechend betragen die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung zum 31.12.2016 0,00 € (31.12.2015: 0,00 €). Die nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung 2016 in Höhe von 6.576.053,00 € wird in das Haushaltsjahr 2017 übertragen.