Betreff
72. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche in Hünshoven, östlich des Flussviertels und westlich des Pater-Briers-Weges
- Beratung über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen
- Verabschiedung des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
0982/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.

 

Der Entwurf der 72. Flächennutzungsplanänderung wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB verschiedet.

 

 


 

Sachverhalt:

 

Auf Beschluss des Rates vom 14.12.2016 wurden zwischenzeitlich die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind nachfolgend zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung und einer Beschlussempfehlung versehen.

 

Der Entwurf der 72. Flächennutzungsplanänderung könnte nunmehr zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet werden.

 

 


Anlagen:

 

1.  Abwägungsvorschlag

2.  Stellungnahmen

3.  Flächennutzungsplanänderung Nr. 72

4.  Begründung zur 72. Flächennutzungsplanänderung

 

Die Anlagen 3. und 4. sind im Ratsinfoportal verfügbar.