Betreff
Erstkonzept zu städtischen Pflanzflächen für gestiftete Bäume
Vorlage
0984/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Geilenkirchen bietet die Möglichkeit,  im Wurmauenpark, an der Randerather Straße in Leiffarth und auf den städtischen Grundstücken am  Limitenweg in Süggerath, nach dem vorstehenden Konzept Bäume für die bestimmte Pflanzflächen zu spenden und diese an einem vorher festgelegten Termin zu pflanzen. Sollten die v.g. Flächen bepflanzt sein, befindet der Rat über weitere Flächenangebote.

 


Sachverhalt:

Basierend auf der Vorlage 623/2016 und den bisherigen Besprechungen hat die Verwaltung das Konzept für die Bestimmung von städtischen Flächen zur Anpflanzung von gespendeten Bäumen weiterentwickelt.

Angebotsflächen:

Zum Projektstart  wurden zunächst die in den Anlagekarten dargestellten städtischen Flächen ausgewählt, auch um aktuell den gesonderten Erwerb von Grundstücken zu vermeiden:

  1. im Wurmauenpark

mögliche Pflanzstandorte für 9 Obstbäume, 11 Weiden, 5 Erlen und 4 Säulenstieleichen.

Damit wäre in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde die Pflanzdichte in dieser extensiv genutzten Grünlandfläche im Überschwemmungsgebiet erreicht.

  1. am Limitenweg in Süggerath

mögliche Pflanzstandorte für 17 Obstbäume

  1. an der Brückenstraße in Leiffarth

mögliche Pflanzstandorte entlang des Beeckfließes  für 8 Säulenstieleichen.

 

Als spätere zweite Phase könnte dem Rat vorgeschlagen werden, nach dem Abbau der Hochspannungsleitung zwischen Hünshoven und Am Tripser Wäldchen auf dieser dann  ehemaligen Trasse weitere Pflanzstandorte anzubieten.

Bauplanungsrechtliche Ausgleichsflächen oder Wald im Sinne des Waldgesetzes werden mit den betreffenden Baumspenden nicht angelegt.

 

 

Kostenkalkulation:

Bei den nachstehenden Berechnungen  wurde davon ausgegangen, dass einmal jährlich an einem Wochenende  im November insgesamt der Pflanztermin durchgeführt wird.

Verwendet werden sollte ausschließlich Ballenware, dreimal verpflanzt, mit einem Stammumfang von ca. 16 cm. Fachlich begründet wird dies mit dem Anwachsrisiko und dem Pflegeaufwand gegenüber jüngeren Pflanzen. Die mittleren Anschaffungskosten für derartige Baumpflanzen betragen abhängig vom Tagespreis für Obstbäume ca. 140 € und für Laubbäume ca. 150 €.

Zu den Kosten der Pflanzung erfolgt der nachstehende Vergleich zwischen Bauhofleistung und Unternehmerleistung:

 

 

 

Stadtbetrieb, gemäß Kosten-und Leistungsrechnung:

zwei Mitarbeiter,       1 Std., je 35,45 €        =          70,90 €

Fahrzeug,                    1 Std.                          =          20,00 €

Material (Anwachshilfe usw.)                                   =          42,00 €            =                      132,90 €.                               

Unternehmerleistung:

Auf Nachfrage bei zwei ortsnahen Unternehmen wurden die Kosten

der Pflanzung z.B. für eine Säulenstieleiche bei mind. sechs Pflanzungen

je Aktion einschließlich Anwachsmaterial angegeben mit im Mittel                                 175,00 €.

 

Zur Orientierung wird desweiteren dargestellt, dass in der Richtlinie der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) die Kosten für die Anschaffung und die Pflanzung eines entsprechenden Baumes mit ca. 450,00 € angegeben werden.

 

In der Nachbarkommune ist ein Pausschalentgelt mit 75 € bestimmt

 

 

Verfahren:

Es sollte jährlich ein Pflanztermin im November angeboten werden. Damit würde die Anwachsphase begünstigt sowie der Bewässerungs- und Erstpflegeaufwand reduziert.

Sofern das Prinzip der Pauschalisierung und Vorkasse angewandt werden soll, könnte wie nachstehend verfahren werden. Die Spender (Sammelbegriff) registrieren sich zuvor für das Pflanzgebiet und die Baumart und zahlen den  entsprechenden Geldbetrag ein. Die Bäume würden von der Stadt beschafft. Über die Baumspende würde der Spender eine Urkunde mit einem Standortnachweis erhalten. Über die gespendeten Bäume würde ein separates Baumkataster geführt. Am Pflanztermin würde der Spender beteiligt und öffentlichkeitswirksam an der Pflanzung mitwirken.  Die Stadt stellt das Material zur Verfügung und die Spender können unter fachkundiger Anleitung den Baum selbst pflanzen oder auch pflanzen lassen.

In der Spendenerklärung sollte ein Passus enthalten sein, dass für die Stadt Geilenkirchen keine Pflicht zur Nachpflanzung besteht, wenn der gespendete Baum nicht angehen sollte oder später aus wichtigem Grunde  beseitigt werden müsste.

Verfahrenstechnisch soll das Angebot für eine Baumspende in erster Linie über das Internet abgewickelt werden.

 

 

Das für die Baumpflanzung zu bestimmende Pauschalentgelt oder ein anderes Entgeltverfahren soll im Gremium entschieden werden.