Betreff
Bau einer Turnhalle an der GGS Gillrath
Vorlage
0986/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt entscheidet sich für eine der 5 aufgezeigten Umsetzungsvarianten zum Neubau einer Turnhalle an der GGS Gillrath und beauftragt die Verwaltung im Rahmen der Haushaltsplanungen 2018 ff. die notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen.

 


Sachverhalt:

 

In der Ratssitzung am 15.02.2017 wurde zuletzt über den Bau einer Turnhalle an der GGS Gillrath beraten.

 

Bereits am 24.02.2010 hatte der Rat den Neubau einer Turnhalle in Gillrath beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Zuge der Haushaltssicherung durch den Rat am 13.04.2011 ausgesetzt.

 

Die Angelegenheit wurde nunmehr aufgrund eines gemeinsamen Antrages der Fraktionen Geilenkirchen bewegen! und FDP, Bürgerliste und Für GK! wieder aufgegriffen. Der Rat beschloss in seiner Sitzung am 15.02.2017 die Verwaltung zu beauftragen, bis zur nächsten Sitzung eine aktuelle Bedarfsanalyse sowie eine Kostenschätzung für den Bau einer Turnhalle in Gillrath zu erstellen, über die der zuständige Fachausschuss vorberaten und dem Rat eine konkrete Beschlussempfehlung unterbreiten solle.

 

Hinsichtlich der Bedarfsfeststellung orientiert sich die Verwaltung am Verlauf der letzten Diskussion, daher wird zu diesem Zweck ausschließlich der konkrete Bedarf für die Ortschaft Gillrath betrachtet.

 

Die GGS Gillrath verfügt derzeit über insgesamt 6 Klassen, im nächsten Schuljahr werden es 7 Klassen sein. Sie ist damit die größte Grundschule außerhalb des Stadtkerns. Nach dem Lehrplan sind wöchentlich je Klasse 3 Unterrichtsstunden im Fach Sport zu erteilen. Ein Teil hiervon wird künftig wieder im neuen Hallenbad abgedeckt werden können, so dass nach Auskunft der Schulleitung von einem wöchentlichen Bedarf von 18 Unterrichtsstunden in der Sporthalle ausgegangen werden kann. Für die Angebote der Offenen Ganztagsschule werden weitere 4 Wochenstunden benötigt.

 

Die DJK Gillrath nutzt derzeit für ihre sportlichen Aktivitäten die Turnhallen an der KGS Teveren, an der Städt. Realschule sowie an der GGS Geilenkirchen. Insgesamt werden diese Hallen mit 18 Zeitstunden genutzt.

 

Insgesamt wäre für eine Sporthalle in Gillrath von einer wöchentlichen Belegungsdauer von rund 40 Stunden auszugehen. Außerdem würden in den anderen Hallen Entlastungseffekte erzielt, die es ermöglichen würden, weiteren Belegungswünschen entsprechen zu können.

 

Nachfolgend ist das Thema Kostenschätzung aufgeteilt in Baukosten und Bewirtschaftungskosten dargestellt. Zwecks Vollständigkeit und zum besseren Verständnis sind dieser Darstellung noch Ausführungen zur bestehenden Genehmigungsplanung des Architekturbüros Hansen, Übach-Palenberg, aus dem Jahre 2009/2010 vorangestellt.

 

 

1.       Entwurfsplanung 2009/2010

 

Unter Datum vom 18.06.2009 wurde das Architekturbüro Hansen mit den Architektenleistungen für den Neubau einer Sporthalle in Gillrath beauftragt. Der Auftrag umfasste die Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung). Die Entwurfsplanung vom 16.07.2009 (Anlage 1) wurde dem Umwelt- und Bauausschuss in seiner Sitzung am 16.01.2010 (Ratssitzung am 24.02.2010) vorgestellt. Die Planung sah den Bau einer Einfeldsporthalle in Massivbauweise im nördlichen Bereich des Schulgeländes zwischen dem Gebäude der GGS Gillrath und dem Sportplatz Gillrath vor. Geplant war ein eingeschossiges Gebäude mit einer Einfeldsporthalle (15 m x 27 m) mit Satteldach und angebauten Nebenräumen (Umkleiden, Duschen, WC-Anlagen, Geräteraum, Heizung und Öllager, Lagerraum) mit Flachdächern. Das Gesamtgebäude wies eine Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 730 m² aus. Die voraussichtlichen Baukosten wurden mit 900 Tsd. € beziffert. Die Genehmigungsplanung wurde am 11.08.2009 bei der Stadtverwaltung eingereicht. Aufgrund der seinerzeitigen finanziellen Entwicklungen beschloss der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 21.04.2010 im Zusammenhang mit dem Haushaltssicherungskonzept die im Investitionsprogramm bereits eingeplante Errichtung einer Sporthalle in Gillrath bis auf weiteres auszusetzen. Die bereits vorliegenden Honorarangebote für die weiterführenden Architektenleistungen (Ausführungsplanung, Vergabe, Bauleitung) und die Fachingenieurleistungen für Haustechnik wurden nicht beauftragt. Weitere Schritte zur Umsetzung des Bauvorhabens wurden bis heute nicht unternommen.

 

Unter Berücksichtigung der Baupreisentwicklungen würde der seinerzeit vorgestellte Entwurf des Büros Hansen heute Kosten in Höhe von ca. 1,20 Mio. € verursachen. Hierbei zu bedenken ist,  dass dieser Entwurf aufgrund geänderter Anforderungen insbesondere im energetischen Bereich heute so nicht mehr gebaut werden könnte. Insoweit stellt diese „Hochrechnung“ lediglich einen groben Kostenansatz dar.

 

Diese „Hochrechnung“ berücksichtigt noch nicht, dass am geplanten Standort bis vor einigen Jahren das alte Sportheim Gillrath stand, welches nur bis OK Gelände abgebrochen wurde. Auch befindet sich noch die Betonummantelung des ehemals dort eingebauten Heizölerdtanks im Boden. Ebenso unklar ist die sonstige Baugrundsituation. Der geplante Standort befindet sich auf der Höhe einer Hanglage, aus der ganzjährig immer wieder Wasser austritt. Inwieweit aufgrund der genannten Umstände besondere und ggf. kostenintensive Gründungsmaßnahmen erforderlich sind, kann nur mittels eines Bodengutachtens festgestellt werden.

 

2.       Baukostenschätzung 2017

 

Grundsätzlich ist die Möglichkeit gegeben, auf dem bestehenden Entwurf des Büros Hansen aufzubauen. Das heißt, dass die vorhandene Entwurfsplanung überarbeitet und den heute geltenden rechtlichen und technischen Bestimmungen angepasst werden müsste.

 

Unabhängig davon, ob eine überarbeitete oder eine von Grund auf neue Planung für einen Sporthallenneubau zum Tragen kommen würde, ist die Frage nach den Baukosten im Wege der Kostenschätzung ohne Vorplanung seriös kaum zu beantworten. Selbst die heute übliche Praxis, sich in frühen Planungsstadien anhand von Erfahrungswerten einer Kostenschätzung anzunähern, mündet regelmäßig in erheblichen Preisspannen. Einerseits spielt bei der Ermittlung von Richtwerten der Hallentypus eine Rolle, aber auch die Rahmenbedingungen vor Ort können zu erheblichen Unterschieden führen. Beispielhaft seien hier angeführt, Unwägbarkeiten, wie die Anbindung an vorhandene Ver- und Entsorgungsstrukturen, mögliche besondere statische Anforderungen aufgrund eines bedenklichen Baugrundes (s. o.), zusätzliche Kosten aufgrund der notwendigen Anbindungen an vorhandene Verkehrsinfrastruktur usw. Je mehr auf Mehrzwecktauglichkeit Wert gelegt wird, desto mehr verschieben sich die Anteile der sportspezifischen Ausstattung bzw. der Wände und des Daches. Die Dimensionen des Bauwerks machen den Löwenanteil aus. Und auch in der späteren Nutzung (siehe unten Punkt 3) ist es für die Verbrauchswerte von Belang, wie groß das Gebäude ist, das beheizt, ausgeleuchtet und gereinigt werden muss.

 

Der Baukostenindex (BKI) stellt Richtwerte zur groben Orientierung anhand von aktuellen Referenzobjekten aus der Praxis dar. Danach kosten Sporthallen in Deutschland (Schnitt der Mittelwerte für Sport- und Mehrzweckhallen sowie Einfeld-, Zweifeld- und Dreifeldhallen) derzeit 1.613 €/m² BGF. Werte über 2.000 €/m² BGF sind indes durchaus üblich, auch Abweichungen nach unten bis zu rund 1.000 €/m² BGF sind keine Seltenheit. Mit Projektstart bis in die ersten Planungsphasen kann und muss jedoch noch eine Schwankungsbreite von bis zu etwa 40 % angenommen werden. Erst mit einem Fortschreiten des Planungsprozesses und den dadurch sich verfestigenden Parametern wird der Planungskorridor der Schätzungen enger. Letztlich bleibt zu erwähnen, dass jede Planung nach verschiedenen Ansätzen mit Kosten hinterlegt werden kann. Sicher ist, hierbei, dass verschiedene angewandte Verfahren im Ergebnis auch zu unterschiedlichen Kostenansätzen führen. Daher ist es wichtig, einheitliche Standards zu verwenden und vergleichbare Kostengruppen, wie auch Bezugsgrößen, wie bspw. €/m² BGF zu verwenden.

 

2.1     Einfeldsporthalle

 

Einheitliche Standards und Kostengruppen bietet die DIN 276 (Kostenplanung im Hochbau). Nach den Kostenkennwerten der DIN 276 liegen die Kosten für den Neubau einer Einfeldsporthalle mit Lageranbau (BGF 980 m²) bei brutto 1.677 €/m².

 

Diese Kosten zugrunde gelegt würde der seinerzeitige Entwurf heute bei Kosten von etwa 1,25 Mio. € liegen. Der damalige Entwurf mit einer Bruttogrundfläche von ca. 730 m² umfasste alle für den Betrieb einer Einfeldhalle notwendigen Räumlichkeiten und Nebenflächen, war mit diesen jedoch am unteren Ende der nach Normprogramm erforderlichen Flächenwerte angesiedelt. Von den sechs Einfeldsporthallen der Stadt Geilenkirchen beispielsweise, liegt lediglich die Hälfte im Bereich der Bruttogrundfläche des Planentwurfes für Gillrath. Die durchschnittliche Bruttogrundfläche aller Einfeldsporthallen der Stadt Geilenkirchen beträgt ca. 915 m²

 

Für einen Neubau in dieser Größenordnung wäre unter Zugrundelegung des BKI mit geschätzten Kosten in Höhe von ca. 1,55 Mio. € zu rechnen.

 

2.2     Gymnastikhalle

 

Neben dem Bau einer Einfeldsporthalle mit einer Hallensportfläche von 15 x 27 m käme alternativ der Bau einer kleineren Gymnastikhalle (auch bezeichnet als Turnmehrzweckhalle) in Betracht. Hallen dieser Art verfügen in der Regel über Sportflächen zwischen 10 x 10 m bis 15 x 15 m; die Hallenhöhe liegt zwischen 4 bis 5,5 m. Aufgrund der Sportflächengröße und Hallenhöhe sind Gymnastikhallen regelmäßig nicht für den Ballsport geeignet und daher in Ihrer Nutzbarkeit deutlich eingeschränkt (vgl. Tabelle 1).

 

Sportart

Sportfläche

Einzel- halle

Doppelhalle

Dreifachhalle

Einzelhalle für Spiele

Zulässige Maße in m

 

15 x 27 x 5,5m

 

Hallenteil

22x26x7m

 

Hallenteil

22x18x7m

 

ungeteilt

27x45x7m

 

Hallenteil

27x15x7m

 

 

22x44x7m

Länge

Breite

Badminton

13,4

6,1

o

X

X

X

X

X

Basketball

24-28

13-15

 X1

 X1

 

X

 X1

X

Fußball

30-50

15-25

 

 

 

X

 

X

Handball

40

20

 

 

 

X

 

X

Hockey

36-44

18-22

 

 

 

X

 

X

Kunstturnen

29

16

o

o

o

X

o

X

Sportgymn.

12

12

 X2

X

X

X

X

X

Tischtennis

2,74

1,525

X

X

X

X

X

X

Volleyball

18

9

 o3

X

X

X

X

X


X nutzbar für Wettkampf und Trainingsbetrieb

o nutzbar für Trainingsbetrieb

1) nicht international

2) empfohlene Hallenhöhe 7 m; international 8 m.

3) Hallenhöhe nach Wettkampfbestimmungen 7 m

Tabelle 1

 

Auch dieser Hallentyp wird durch eine Umkleideeinheit bestehend aus zwei geschlechtergetrennten Umkleideräumen, zwei Duschräumen und zwei WC-Räumen sowie einem Gerätelager ergänzt. Einschließlich aller Nebenflächen liegt die Bruttogrundfläche einer Turnmehrzweckhalle zwischen ca. 440 bis 570 m² BGF. Die Kosten für den Bau einer solchen Halle liegen im Bereich der Kosten einer Einfeldsporthalle, also bei ca. 1.650 €/m² BGF.

 

Insoweit ist für den Bau einer Gymnastikhalle mit Kosten von ca. 0,73 bis 0,94 Mio. € auszugehen. Hinsichtlich der Unbekannten bzw. Unwägbarkeiten gelten analog die Ausführungen zu Punkt 2.

 

2.3. Freilufthalle

 

In den letzten Jahren sind für den Sportbetrieb zunehmend Lösungen verfügbar, die den überdachten und beleuchteten Sport im Freien ermöglichen. Hierbei handelt es sich um sogenannte Freilufthallen, die häufig schlüsselfertig und zum Festpreis angeboten werden. Das Konzept einer Freilufthalle beruht auf einem Baukastensystem und einer standardisierten Umsetzung. Statiknachweise sind bereits inklusive, sodass Gutachten, die z. T. mehrere 10 Tsd. €

Bildergebnis für freilufthalle

kosten, nicht mehr erforderlich sind. Es muss lediglich ein Prüfstatiker die Abnahme vor Ort protokollieren (ca. 1.500 €). Seitens der Kommune muss das erforderliche Bodengutachten geliefert werden, da die Planung der Fundament- und Rohbauarbeiten von den örtlichen Gegebenheiten abhängig ist. Die notwendigen Architektenleistungen reduzieren sich auf ein Minimum von rund 2 Tsd. € für den Bauantrag. Für das gesamte Planungspaket ist mit Kosten von ca. 5 bis 10 Tsd. € zu rechnen. Der Rest wird zum Festpreis vom Anbieter geliefert.

 

Bei den heute üblichen Marktpreisen ist eine Freilufthalle im Standardpaket (Fußballhalle) mit einer Sportfläche von 30 x 15 m zum Festpreis von ca. 200 bis 250 Tsd. € zu haben. Das Standardpaket beinhaltet Dach und Entwässerung, Banden, Kunstrasen, Tore, Ballfangnetze und LED-Beleuchtung. Für die notwenigen Erdarbeiten, Fundamente und Rohbauarbeiten ist mit weiteren ca. 50 Tsd. € zu rechnen. Insgesamt kann eine Freilufthalle in der vorgenannten Größe zu Kosten von ca. 250 bis 300 Tsd. € realisiert werden.  Neben der Standardhalle für Fußball können auch Freilufthallen mit Multisportböden oder bspw. Volleyballanlagen realisiert werden. Die Kosten für einen Multisportboden erhöhen die Gesamtkosten um bis zu ca. 50 Tsd. €, auf gesamt etwa 300 bis 350 Tsd. €.

 

Bei diesem dennoch vergleichsweise günstigen Preis muss darauf hingewiesen werden, dass es sich bei einer Freilufthalle um eine offene, unbeheizte Halle handelt, die durch die auskragende Dachkonstruktion zwar weitgehend Schutz gegen Niederschläge und bedingt auch gegen Wind bietet. Dadurch, dass keine Beheizung stattfindet, ist eine solche Halle aber gerade in der kälteren Jahreszeit nur eingeschränkt nutzbar. Umkleide-, Dusch- und Sanitäreinheiten sind bei dieser Ausführungsvariante ebenso wenig enthalten, wie ein Gerätelager. Hier wäre ggf. eine Mitbenutzung der Räumlichkeiten im Sportheim Gillrath in Betracht zu ziehen.

 

3.       Bewirtschaftungs-/Nutzungskosten

 

Neben den Baukosten sind es insbesondere die Nutzungskosten, die den städtischen Haushalt auf Jahre hin belasten. Daher ist es notwendig und richtig, sich schon in der frühen Planungsphase eines Bauwerks Gedanken darüber zu machen, was die Immobile während ihrer Nutzungszeit an Kosten verursachen wird. Wie der Bau selbst, so ist auch die Nutzung eines Gebäudes von einer ganzen Reihe an Faktoren abhängig, die die hierbei entstehenden Kosten positiv wie auch negativ beeinflussen können. Eine generelle Aussage, dass bspw. eine Einfeldsporthalle pro Jahr Kosten in einer bestimmten Größe verursachen wird, ist ohne weiteres nicht möglich.

 

Daher wurden auch hier Verfahren entwickelt, die eine standardisierte Betrachtung der Nutzungskosten ermöglichen. Ein solches Verfahren bietet die DIN 18960 (Nutzungskosten im Hochbau). Diese dient in erster Linie der Ermittlung und der späteren Kontrolle der Kosten, die in der Nutzungsphase von Gebäuden anfallen. Nutzungskostenermittlungen dienen als Grundlagen insbesondere für Planungs-, Vergabe- und Ausführungsentscheidungen, zum Nachweis entstandener Nutzungskosten und zur Kostenkennwertbildung (z. B. Benchmarking).

 

Die DIN 18960 definiert die Nutzungskosten wie folgt: „ Alle in baulichen Anlagen und deren Grundstücken entstehenden regelmäßig oder unregelmäßig wiederkehrenden Kosten von Beginn ihrer Nutzung bis zu ihrer Beseitigung.“ Eingeschlossen sind dabei die Kosten der Phasen Übergabe, Optimierung, Betrieb, Modernisierung und Rückgabe bis zum Beginn der Beseitigung. Nach der DIN 18960 zählen zu den Nutzungskosten im Hochbau in der obersten Ebene folgende Gruppen:

 

100         Kapitalkosten (z. B. Zinsen für Fremdkapital, Eigenkapitalkosten)

 

200         Objektmanagementkosten (Verwaltungskosten)

 

300         Betriebskosten

 

400         Instandsetzungskosten (Bauunterhaltungskosten)

 

Bei Bedarf werden diese Kostengruppen in Nutzungsgruppen der zweiten und dritten Ebene der Nutzungskostengliederung in der DIN 18960 unterteilt, ggf. darüber hinaus auch noch nach technischen Merkmalen oder anderen Gesichtspunkten. Die Nutzungskostenermittlung wird nach DIN 276 abhängig vom Stand der Planung und Ausführung durchgeführt. Je nach Zweck, Detaillierungsgrad und erforderlichen Grundlagen werden die Kosten in drei  Ebenen aufgegliedert und die folgenden vier Arten der Nutzungskostenermittlung angewendet:

 

·         Die Nutzungskostenschätzung als eine Grundlage für die Entscheidung über die Vorplanung und die Finanzierung

·         Die Nutzungskostenberechnung als eine Grundlage für die Entscheidung über die Entwurfsplanung und die Finanzierung

·         Der Nutzungskostenanschlag in Verbindung mit dem Kostenanschlag nach DIN 276 als Zusammenstellung aller voraussichtlich anfallender Kosten für die Nutzung und für die Bereitstellung der Mittel

·         Die Nutzungskostenfeststellung als Aufstellung aller anfallender Nutzungskosten, erstmalig nach Nutzungsübergang und einer Rechnungsperiode erstellt, danach fortgeschrieben

 

Die Betrachtungen zu den Nutzungskosten sollen der wirtschaftlichen kostentransparenten Planung, Herstellung, Nutzung und Optimierung von Bauwerken dienen. Dafür sind qualitative und quantitative Bedarfsvorgaben erforderlich. Die Höhe der Kapitalkosten (Zinskosten der Eigen- und Fremdfinanzierung) ist dabei direkt abhängig von den Gesamtkosten nach DIN 276 und macht den größten Anteil an den Baunutzungskosten aus. Die Qualität des Bauwerks und des gewählten Ausstattungsstandards beeinflussen wiederum in starkem Maße die Höhe der Betriebs- und Instandhaltungskosten einer Immobilie.

 

Nachfolgend sind die Nutzungskosten einer Einfeldturnhalle gem. DIN 18960 dargestellt:

 

Grunddaten ges.

 

 

Baukosten (DIN 276)

 

 

m² BGF

m³ BRI

1.550.000,00 €

 

 

915,00

4.577,56

davon Kostengruppen

stiebel-heizung-02

100

 

200

75.000,00 €

300

850.000,00 €

400

300.000,00 €

500

25.000,00 €

600

50.000,00 €

700

250.000,00 €

 

 

Finanzierungs-, Verwaltungs-, Betriebs- und Instandsetzungskosten

 

Nr.

Nutzungsgruppen

Einheit

Kosten €/Einheit

Einheiten/Jahr

Kosten €/Jahr

100

Kapitalkosten

 

 

 

51.323,69

 

Eigenkapitalkosten

 

 

 

 

 

Fremdkapitalkosten

 

 

 

 

 

Kalk. Zinssatz 7,5 % (EK + FK)

 

 

 

51.323.69

 

Verwaltungskosten

 

 

 

2.525,40

 

Verwalterhonorar

m² BGF

2,76

915,00

2.525,40

300

Betriebskosten

 

 

 

19.450,94

311

Abwasser/Wasser

 

 

 

 

 

Abwasser: Fläche

0,76

600

456,00

 

Abwasser: Schmutzwasser

3,24

116

375,84

 

Wasser

1,08

116

125,28

312

Wärme

kwh

0,07

88.600

6.202,00

313

Lufttechn. Anlagen

 

 

 

0,00

314

Strom

kwh

0,22

12.404

2.728,88

318

Abfall

 

 

 

400,00

320

Reinigung und Pflege

 

 

 

4.324,22

 

Grundreinigung jährlich

 

 

 

476,72

 

Unterhaltsreinigung

20,25

190

3.847,50

 

Fensterreinigung

0,36

180

64,80

330

Bedienung techn. Anlagen

h

45

10

450,00

340/350

Inspektion und Wartung

 

 

 

841,80

 

Substanzerhaltung

 

0,92

915

841,80

360

Kontroll- und Sicherheitsdienste

 

 

 

0,00

 

Hauswartdienste

h

 

38,00

0,00

 

Pförtner

h

 

25,00

0,00

 

Wachdienste

h

 

34,00

0,00

370

Abgaben und Beiträge

 

 

 

630,84

371

Steuern

 

 

 

350,00

372

Feuerversicherung

 

 

 

280,84

390

Sonstiges

 

 

 

383,45

 

Straßenreinigung

m

1,47

40

58,80

 

Energiemanagement

m² BGF

0,35

 

324,65

400

Instandsetzungsarbeiten

 

 

 

21.750,00

410

Baukonstruktionen

1,5 % der Bausumme KGr 300

 

12.750,00

420

Techn. Anlagen

1,5 % der Bausumme KGr 400

 

6.000,00

430

Außenanlagen

2 % der Bausumme KGr 500

 

500,00

440

Ausstattung

5 % der Bausumme KGr 600

 

2.500,00

 

Summe Nutzungskosten

 

 

 

 

94.339,12

 

In der Summe ist mit jährlichen Nutzungskosten von ca. 94.300,00 € zu rechnen.

 

4.       Zusammenfassung

 

Insgesamt stellen sich die Bau- und Nutzungskosten für die verschiedenen Ausführungsvarianten wie folgt dar:

 

 

 

Variante 1

 

Variante 2

Variante 3

Variante 4

Variante 5

 

Einfeldhalle

Spielfeld 27 m x 15 m

BGF 915 m²

Einfeldhalle

Spielfeld 27 m x 15 m

BGF: 730 m²

Gymnastikhalle

Spielfeld 15 m x 15 m

BGF: 570 m²

Gymnastikhalle

Spielfeld 10 m x 10 m

BGF: 440 m²

Freilufthalle

Spielfeld 30 m x 15 m

BGF: 500 m²

 

Baukosten

 

1,55 Mio. €

1,25 Mio.€

0,94 Mio. €

0,73 Mio. €

0,35 Mio. €

 

Nutzungskosten*

 

94.300,00 €/a

75.500,00 €/a

58.500,00 €/a

45.300,00 €/a

30.000,00 €/a

* Die Nutzungskosten für die Variante 1 wurden nach DIN 18960 berechnet (s. o.). Für die Berechnung der Nutzungskosten der Varianten 2 bis 4 wurde deren jeweilige BGF in Relation zur BGF der Variante 1 gesetzt. Die Nutzungskosten der Variante 5 wurden ebenfalls in Relation zur BGF der Variante 1 ermittelt, zusätzlich wurde ein Abschlag wegen des deutlich geringeren Technikanteils berücksichtigt.

 

Es ist abschließend noch einmal darauf hinzuweisen, dass die oben ermittelten Kosten im jetzigen Planungsstadium noch erhebliche Unsicherheiten beinhalten und keinesfalls als verbindlich angesehen werden können. Auch deutliche Abweichungen nach oben oder unten sind möglich.

 

 

 


Finanzierung:

 

Die notwendigen Haushaltsmittel zur Finanzierung des Bauvorhabens werden im Rahmen der Haushaltsplanungen 2018 ff. berücksichtigt.