Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt entscheidet sich für eine der 5 aufgezeigten Umsetzungsvarianten zum Neubau einer Turnhalle an der GGS Gillrath und beauftragt die Verwaltung im Rahmen der Haushaltsplanungen 2018 ff. die notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen.
Sachverhalt:
In der
Ratssitzung am 15.02.2017 wurde zuletzt über den Bau einer Turnhalle an der GGS
Gillrath beraten.
Bereits am
24.02.2010 hatte der Rat den Neubau einer Turnhalle in Gillrath beschlossen.
Dieser Beschluss wurde im Zuge der Haushaltssicherung durch den Rat am
13.04.2011 ausgesetzt.
Die Angelegenheit
wurde nunmehr aufgrund eines gemeinsamen Antrages der Fraktionen Geilenkirchen
bewegen! und FDP, Bürgerliste und Für GK! wieder aufgegriffen. Der Rat
beschloss in seiner Sitzung am 15.02.2017 die Verwaltung zu beauftragen, bis
zur nächsten Sitzung eine aktuelle Bedarfsanalyse sowie eine Kostenschätzung
für den Bau einer Turnhalle in Gillrath zu erstellen, über die der zuständige
Fachausschuss vorberaten und dem Rat eine konkrete Beschlussempfehlung unterbreiten
solle.
Hinsichtlich der
Bedarfsfeststellung orientiert sich die Verwaltung am Verlauf der letzten
Diskussion, daher wird zu diesem Zweck ausschließlich der konkrete Bedarf für
die Ortschaft Gillrath betrachtet.
Die GGS Gillrath
verfügt derzeit über insgesamt 6 Klassen, im nächsten Schuljahr werden es 7
Klassen sein. Sie ist damit die größte Grundschule außerhalb des Stadtkerns.
Nach dem Lehrplan sind wöchentlich je Klasse 3 Unterrichtsstunden im Fach Sport
zu erteilen. Ein Teil hiervon wird künftig wieder im neuen Hallenbad abgedeckt
werden können, so dass nach Auskunft der Schulleitung von einem wöchentlichen
Bedarf von 18 Unterrichtsstunden in der Sporthalle ausgegangen werden kann. Für
die Angebote der Offenen Ganztagsschule werden weitere 4 Wochenstunden
benötigt.
Die DJK Gillrath
nutzt derzeit für ihre sportlichen Aktivitäten die Turnhallen an der KGS
Teveren, an der Städt. Realschule sowie an der GGS Geilenkirchen. Insgesamt
werden diese Hallen mit 18 Zeitstunden genutzt.
Insgesamt wäre
für eine Sporthalle in Gillrath von einer wöchentlichen Belegungsdauer von rund
40 Stunden auszugehen. Außerdem würden in den anderen Hallen Entlastungseffekte
erzielt, die es ermöglichen würden, weiteren Belegungswünschen entsprechen zu
können.
Nachfolgend ist
das Thema Kostenschätzung aufgeteilt in Baukosten und Bewirtschaftungskosten
dargestellt. Zwecks Vollständigkeit und zum besseren Verständnis sind dieser
Darstellung noch Ausführungen zur bestehenden Genehmigungsplanung des
Architekturbüros Hansen, Übach-Palenberg, aus dem Jahre 2009/2010
vorangestellt.
1.
Entwurfsplanung 2009/2010
Unter Datum vom
18.06.2009 wurde das Architekturbüro Hansen mit den Architektenleistungen für
den Neubau einer Sporthalle in Gillrath beauftragt. Der Auftrag umfasste die
Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI (Grundlagenermittlung, Vorplanung,
Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung). Die Entwurfsplanung vom 16.07.2009
(Anlage 1) wurde dem Umwelt- und Bauausschuss in seiner Sitzung am 16.01.2010
(Ratssitzung am 24.02.2010) vorgestellt. Die Planung sah den Bau einer
Einfeldsporthalle in Massivbauweise im nördlichen Bereich des Schulgeländes
zwischen dem Gebäude der GGS Gillrath und dem Sportplatz Gillrath vor. Geplant
war ein eingeschossiges Gebäude mit einer Einfeldsporthalle (15 m x 27 m) mit
Satteldach und angebauten Nebenräumen (Umkleiden, Duschen, WC-Anlagen,
Geräteraum, Heizung und Öllager, Lagerraum) mit Flachdächern. Das Gesamtgebäude
wies eine Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 730 m² aus. Die voraussichtlichen
Baukosten wurden mit 900 Tsd. € beziffert. Die Genehmigungsplanung wurde am
11.08.2009 bei der Stadtverwaltung eingereicht. Aufgrund der seinerzeitigen
finanziellen Entwicklungen beschloss der Rat der Stadt in seiner Sitzung am
21.04.2010 im Zusammenhang mit dem Haushaltssicherungskonzept die im
Investitionsprogramm bereits eingeplante Errichtung einer Sporthalle in
Gillrath bis auf weiteres auszusetzen. Die bereits vorliegenden Honorarangebote
für die weiterführenden Architektenleistungen (Ausführungsplanung, Vergabe,
Bauleitung) und die Fachingenieurleistungen für Haustechnik wurden nicht
beauftragt. Weitere Schritte zur Umsetzung des Bauvorhabens wurden bis heute
nicht unternommen.
Unter
Berücksichtigung der Baupreisentwicklungen würde der seinerzeit vorgestellte
Entwurf des Büros Hansen heute Kosten in Höhe von ca. 1,20 Mio. € verursachen.
Hierbei zu bedenken ist, dass dieser
Entwurf aufgrund geänderter Anforderungen insbesondere im energetischen Bereich
heute so nicht mehr gebaut werden könnte. Insoweit stellt diese „Hochrechnung“
lediglich einen groben Kostenansatz dar.
Diese
„Hochrechnung“ berücksichtigt noch nicht, dass am geplanten Standort bis vor
einigen Jahren das alte Sportheim Gillrath stand, welches nur bis OK Gelände
abgebrochen wurde. Auch befindet sich noch die Betonummantelung des ehemals
dort eingebauten Heizölerdtanks im Boden. Ebenso unklar ist die sonstige
Baugrundsituation. Der geplante Standort befindet sich auf der Höhe einer
Hanglage, aus der ganzjährig immer wieder Wasser austritt. Inwieweit aufgrund
der genannten Umstände besondere und ggf. kostenintensive Gründungsmaßnahmen
erforderlich sind, kann nur mittels eines Bodengutachtens festgestellt werden.
2.
Baukostenschätzung 2017
Grundsätzlich
ist die Möglichkeit gegeben, auf dem bestehenden Entwurf des Büros Hansen aufzubauen.
Das heißt, dass die vorhandene Entwurfsplanung überarbeitet und den heute
geltenden rechtlichen und technischen Bestimmungen angepasst werden müsste.
Unabhängig
davon, ob eine überarbeitete oder eine von Grund auf neue Planung für einen
Sporthallenneubau zum Tragen kommen würde, ist die Frage nach den Baukosten im
Wege der Kostenschätzung ohne Vorplanung seriös kaum zu beantworten. Selbst die
heute übliche Praxis, sich in frühen Planungsstadien anhand von
Erfahrungswerten einer Kostenschätzung anzunähern, mündet regelmäßig in
erheblichen Preisspannen. Einerseits spielt bei der Ermittlung von Richtwerten
der Hallentypus eine Rolle, aber auch die Rahmenbedingungen vor Ort können zu
erheblichen Unterschieden führen. Beispielhaft seien hier angeführt, Unwägbarkeiten,
wie die Anbindung an vorhandene Ver- und Entsorgungsstrukturen, mögliche
besondere statische Anforderungen aufgrund eines bedenklichen Baugrundes (s.
o.), zusätzliche Kosten aufgrund der notwendigen Anbindungen an vorhandene
Verkehrsinfrastruktur usw. Je mehr auf Mehrzwecktauglichkeit Wert gelegt wird,
desto mehr verschieben sich die Anteile der sportspezifischen Ausstattung bzw.
der Wände und des Daches. Die Dimensionen des Bauwerks machen den Löwenanteil
aus. Und auch in der späteren Nutzung (siehe unten Punkt 3) ist es für die
Verbrauchswerte von Belang, wie groß das Gebäude ist, das beheizt,
ausgeleuchtet und gereinigt werden muss.
Der
Baukostenindex (BKI) stellt Richtwerte zur groben Orientierung anhand von
aktuellen Referenzobjekten aus der Praxis dar. Danach kosten Sporthallen in
Deutschland (Schnitt der Mittelwerte für Sport- und Mehrzweckhallen sowie
Einfeld-, Zweifeld- und Dreifeldhallen) derzeit 1.613 €/m² BGF. Werte über
2.000 €/m² BGF sind indes durchaus üblich, auch Abweichungen nach unten bis zu
rund 1.000 €/m² BGF sind keine Seltenheit. Mit Projektstart bis in die ersten
Planungsphasen kann und muss jedoch noch eine Schwankungsbreite von bis zu etwa
40 % angenommen werden. Erst mit einem Fortschreiten des Planungsprozesses und
den dadurch sich verfestigenden Parametern wird der Planungskorridor der
Schätzungen enger. Letztlich bleibt zu erwähnen, dass jede Planung nach verschiedenen
Ansätzen mit Kosten hinterlegt werden kann. Sicher ist, hierbei, dass
verschiedene angewandte Verfahren im Ergebnis auch zu unterschiedlichen
Kostenansätzen führen. Daher ist es wichtig, einheitliche Standards zu
verwenden und vergleichbare Kostengruppen, wie auch Bezugsgrößen, wie bspw.
€/m² BGF zu verwenden.
2.1
Einfeldsporthalle
Einheitliche
Standards und Kostengruppen bietet die DIN 276 (Kostenplanung im Hochbau). Nach
den Kostenkennwerten der DIN 276 liegen die Kosten für den Neubau einer
Einfeldsporthalle mit Lageranbau (BGF 980 m²) bei brutto 1.677 €/m².
Diese Kosten
zugrunde gelegt würde der seinerzeitige Entwurf heute bei Kosten von etwa 1,25
Mio. € liegen. Der damalige Entwurf mit einer Bruttogrundfläche von ca. 730 m²
umfasste alle für den Betrieb einer Einfeldhalle notwendigen Räumlichkeiten und
Nebenflächen, war mit diesen jedoch am unteren Ende der nach Normprogramm
erforderlichen Flächenwerte angesiedelt. Von den sechs Einfeldsporthallen der
Stadt Geilenkirchen beispielsweise, liegt lediglich die Hälfte im Bereich der
Bruttogrundfläche des Planentwurfes für Gillrath. Die durchschnittliche Bruttogrundfläche
aller Einfeldsporthallen der Stadt Geilenkirchen beträgt ca. 915 m²
Für einen Neubau
in dieser Größenordnung wäre unter Zugrundelegung des BKI mit geschätzten
Kosten in Höhe von ca. 1,55 Mio. € zu rechnen.
2.2
Gymnastikhalle
Neben dem Bau
einer Einfeldsporthalle mit einer Hallensportfläche von 15 x 27 m käme
alternativ der Bau einer kleineren Gymnastikhalle (auch bezeichnet als
Turnmehrzweckhalle) in Betracht. Hallen dieser Art verfügen in der Regel über
Sportflächen zwischen 10 x 10 m bis 15 x 15 m; die Hallenhöhe liegt zwischen 4
bis 5,5 m. Aufgrund der Sportflächengröße und Hallenhöhe sind Gymnastikhallen
regelmäßig nicht für den Ballsport geeignet und daher in Ihrer Nutzbarkeit
deutlich eingeschränkt (vgl. Tabelle 1).
Sportart |
Sportfläche |
Einzel- halle |
Doppelhalle |
Dreifachhalle |
Einzelhalle
für Spiele |
|||
Zulässige Maße
in m |
15 x 27 x 5,5m |
Hallenteil 22x26x7m |
Hallenteil 22x18x7m |
ungeteilt 27x45x7m |
Hallenteil 27x15x7m |
22x44x7m |
||
Länge |
Breite |
|||||||
Badminton |
13,4 |
6,1 |
o |
X |
X |
X |
X |
X |
Basketball |
24-28 |
13-15 |
X1 |
X1 |
|
X |
X1 |
X |
Fußball |
30-50 |
15-25 |
|
|
|
X |
|
X |
Handball |
40 |
20 |
|
|
|
X |
|
X |
Hockey |
36-44 |
18-22 |
|
|
|
X |
|
X |
Kunstturnen |
29 |
16 |
o |
o |
o |
X |
o |
X |
Sportgymn. |
12 |
12 |
X2 |
X |
X |
X |
X |
X |
Tischtennis |
2,74 |
1,525 |
X |
X |
X |
X |
X |
X |
Volleyball |
18 |
9 |
o3 |
X |
X |
X |
X |
X |
|
Tabelle 1
Auch dieser
Hallentyp wird durch eine Umkleideeinheit bestehend aus zwei
geschlechtergetrennten Umkleideräumen, zwei Duschräumen und zwei WC-Räumen
sowie einem Gerätelager ergänzt. Einschließlich aller Nebenflächen liegt die
Bruttogrundfläche einer Turnmehrzweckhalle zwischen ca. 440 bis 570 m² BGF. Die
Kosten für den Bau einer solchen Halle liegen im Bereich der Kosten einer
Einfeldsporthalle, also bei ca. 1.650 €/m² BGF.
Insoweit ist für
den Bau einer Gymnastikhalle mit Kosten von ca. 0,73 bis 0,94 Mio. €
auszugehen. Hinsichtlich der Unbekannten bzw. Unwägbarkeiten gelten analog die
Ausführungen zu Punkt 2.
2.3. Freilufthalle
In den letzten
Jahren sind für den Sportbetrieb zunehmend Lösungen verfügbar, die den
überdachten und beleuchteten Sport im Freien ermöglichen. Hierbei handelt es
sich um sogenannte Freilufthallen, die häufig schlüsselfertig und zum
Festpreis angeboten werden. Das Konzept einer Freilufthalle beruht auf einem
Baukastensystem und einer standardisierten Umsetzung. Statiknachweise sind
bereits inklusive, sodass Gutachten, die z. T. mehrere 10 Tsd. € |
|
kosten, nicht
mehr erforderlich sind. Es muss lediglich ein Prüfstatiker die Abnahme vor Ort
protokollieren (ca. 1.500 €). Seitens der Kommune muss das erforderliche
Bodengutachten geliefert werden, da die Planung der Fundament- und
Rohbauarbeiten von den örtlichen Gegebenheiten abhängig ist. Die notwendigen
Architektenleistungen reduzieren sich auf ein Minimum von rund 2 Tsd. € für den
Bauantrag. Für das gesamte Planungspaket ist mit Kosten von ca. 5 bis 10 Tsd. €
zu rechnen. Der Rest wird zum Festpreis vom Anbieter geliefert.
Bei den heute
üblichen Marktpreisen ist eine Freilufthalle im Standardpaket (Fußballhalle)
mit einer Sportfläche von 30 x 15 m zum Festpreis von ca. 200 bis 250 Tsd. € zu
haben. Das Standardpaket beinhaltet Dach und Entwässerung, Banden, Kunstrasen,
Tore, Ballfangnetze und LED-Beleuchtung. Für die notwenigen Erdarbeiten,
Fundamente und Rohbauarbeiten ist mit weiteren ca. 50 Tsd. € zu rechnen.
Insgesamt kann eine Freilufthalle in der vorgenannten Größe zu Kosten von ca.
250 bis 300 Tsd. € realisiert werden.
Neben der Standardhalle für Fußball können auch Freilufthallen mit
Multisportböden oder bspw. Volleyballanlagen realisiert werden. Die Kosten für
einen Multisportboden erhöhen die Gesamtkosten um bis zu ca. 50 Tsd. €, auf
gesamt etwa 300 bis 350 Tsd. €.
Bei diesem
dennoch vergleichsweise günstigen Preis muss darauf hingewiesen werden, dass es
sich bei einer Freilufthalle um eine offene, unbeheizte Halle handelt, die
durch die auskragende Dachkonstruktion zwar weitgehend Schutz gegen
Niederschläge und bedingt auch gegen Wind bietet. Dadurch, dass keine Beheizung
stattfindet, ist eine solche Halle aber gerade in der kälteren Jahreszeit nur
eingeschränkt nutzbar. Umkleide-, Dusch- und Sanitäreinheiten sind bei dieser
Ausführungsvariante ebenso wenig enthalten, wie ein Gerätelager. Hier wäre ggf.
eine Mitbenutzung der Räumlichkeiten im Sportheim Gillrath in Betracht zu
ziehen.
3.
Bewirtschaftungs-/Nutzungskosten
Neben den
Baukosten sind es insbesondere die Nutzungskosten, die den städtischen Haushalt
auf Jahre hin belasten. Daher ist es notwendig und richtig, sich schon in der
frühen Planungsphase eines Bauwerks Gedanken darüber zu machen, was die
Immobile während ihrer Nutzungszeit an Kosten verursachen wird. Wie der Bau
selbst, so ist auch die Nutzung eines Gebäudes von einer ganzen Reihe an
Faktoren abhängig, die die hierbei entstehenden Kosten positiv wie auch negativ
beeinflussen können. Eine generelle Aussage, dass bspw. eine Einfeldsporthalle
pro Jahr Kosten in einer bestimmten Größe verursachen wird, ist ohne weiteres
nicht möglich.
Daher wurden
auch hier Verfahren entwickelt, die eine standardisierte Betrachtung der
Nutzungskosten ermöglichen. Ein solches Verfahren bietet die DIN 18960
(Nutzungskosten im Hochbau). Diese dient in erster Linie der Ermittlung und der
späteren Kontrolle der Kosten, die in der Nutzungsphase von Gebäuden anfallen.
Nutzungskostenermittlungen dienen als Grundlagen insbesondere für Planungs-,
Vergabe- und Ausführungsentscheidungen, zum Nachweis entstandener
Nutzungskosten und zur Kostenkennwertbildung (z. B. Benchmarking).
Die DIN 18960
definiert die Nutzungskosten wie folgt: „ Alle in baulichen Anlagen und deren
Grundstücken entstehenden regelmäßig oder unregelmäßig wiederkehrenden Kosten
von Beginn ihrer Nutzung bis zu ihrer Beseitigung.“ Eingeschlossen sind dabei
die Kosten der Phasen Übergabe, Optimierung, Betrieb, Modernisierung und
Rückgabe bis zum Beginn der Beseitigung. Nach der DIN 18960 zählen zu den
Nutzungskosten im Hochbau in der obersten Ebene folgende Gruppen:
100 Kapitalkosten (z. B. Zinsen für
Fremdkapital, Eigenkapitalkosten)
200 Objektmanagementkosten
(Verwaltungskosten)
300 Betriebskosten
400 Instandsetzungskosten
(Bauunterhaltungskosten)
Bei Bedarf
werden diese Kostengruppen in Nutzungsgruppen der zweiten und dritten Ebene der
Nutzungskostengliederung in der DIN 18960 unterteilt, ggf. darüber hinaus auch
noch nach technischen Merkmalen oder anderen Gesichtspunkten. Die
Nutzungskostenermittlung wird nach DIN 276 abhängig vom Stand der Planung und
Ausführung durchgeführt. Je nach Zweck, Detaillierungsgrad und erforderlichen
Grundlagen werden die Kosten in drei
Ebenen aufgegliedert und die folgenden vier Arten der
Nutzungskostenermittlung angewendet:
·
Die Nutzungskostenschätzung
als eine Grundlage für die Entscheidung über die Vorplanung und die
Finanzierung
·
Die Nutzungskostenberechnung
als eine Grundlage für die Entscheidung über die Entwurfsplanung und die
Finanzierung
·
Der Nutzungskostenanschlag
in Verbindung mit dem Kostenanschlag nach DIN 276 als Zusammenstellung
aller voraussichtlich anfallender Kosten für die Nutzung und für die
Bereitstellung der Mittel
·
Die Nutzungskostenfeststellung
als Aufstellung aller anfallender Nutzungskosten, erstmalig nach Nutzungsübergang
und einer Rechnungsperiode erstellt, danach fortgeschrieben
Die
Betrachtungen zu den Nutzungskosten sollen der wirtschaftlichen
kostentransparenten Planung, Herstellung, Nutzung und Optimierung von Bauwerken
dienen. Dafür sind qualitative und quantitative Bedarfsvorgaben erforderlich.
Die Höhe der Kapitalkosten (Zinskosten der Eigen- und Fremdfinanzierung) ist
dabei direkt abhängig von den Gesamtkosten nach DIN 276 und macht den größten
Anteil an den Baunutzungskosten aus. Die Qualität des Bauwerks und des
gewählten Ausstattungsstandards beeinflussen wiederum in starkem Maße die Höhe
der Betriebs- und Instandhaltungskosten einer Immobilie.
Nachfolgend sind
die Nutzungskosten einer Einfeldturnhalle gem. DIN 18960 dargestellt:
Grunddaten ges. |
|
|
||||
Baukosten (DIN 276) |
|
|
m² BGF |
m³ BRI |
||
1.550.000,00 € |
|
|
915,00 |
4.577,56 |
||
davon Kostengruppen |
|
|||||
100 |
|
|||||
200 |
75.000,00 € |
|||||
300 |
850.000,00 € |
|||||
400 |
300.000,00 € |
|||||
500 |
25.000,00 € |
|||||
600 |
50.000,00 € |
|||||
700 |
250.000,00 € |
|||||
Finanzierungs-, Verwaltungs-, Betriebs- und
Instandsetzungskosten
|
|||||
Nr. |
Nutzungsgruppen |
Einheit |
Kosten €/Einheit |
Einheiten/Jahr |
Kosten €/Jahr |
100 |
Kapitalkosten |
|
|
|
51.323,69 |
|
Eigenkapitalkosten |
|
|
|
|
|
Fremdkapitalkosten |
|
|
|
|
|
Kalk. Zinssatz
7,5 % (EK + FK) |
|
|
|
51.323.69 |
|
Verwaltungskosten |
|
|
|
2.525,40 |
|
Verwalterhonorar |
m² BGF |
2,76 |
915,00 |
2.525,40 |
300 |
Betriebskosten
|
|
|
|
19.450,94 |
311 |
Abwasser/Wasser |
|
|
|
|
|
Abwasser:
Fläche |
m² |
0,76 |
600 |
456,00 |
|
Abwasser:
Schmutzwasser |
m³ |
3,24 |
116 |
375,84 |
|
Wasser |
m³ |
1,08 |
116 |
125,28 |
312 |
Wärme |
kwh |
0,07 |
88.600 |
6.202,00 |
313 |
Lufttechn.
Anlagen |
|
|
|
0,00 |
314 |
Strom |
kwh |
0,22 |
12.404 |
2.728,88 |
318 |
Abfall |
|
|
|
400,00 |
320 |
Reinigung und
Pflege |
|
|
|
4.324,22 |
|
Grundreinigung
jährlich |
|
|
|
476,72 |
|
Unterhaltsreinigung |
m² |
20,25 |
190 |
3.847,50 |
|
Fensterreinigung |
m² |
0,36 |
180 |
64,80 |
330 |
Bedienung
techn. Anlagen |
h |
45 |
10 |
450,00 |
340/350 |
Inspektion und
Wartung |
|
|
|
841,80 |
|
Substanzerhaltung |
|
0,92 |
915 |
841,80 |
360 |
Kontroll- und
Sicherheitsdienste |
|
|
|
0,00 |
|
Hauswartdienste |
h |
|
38,00 |
0,00 |
|
Pförtner |
h |
|
25,00 |
0,00 |
|
Wachdienste |
h |
|
34,00 |
0,00 |
370 |
Abgaben und
Beiträge |
|
|
|
630,84 |
371 |
Steuern |
|
|
|
350,00 |
372 |
Feuerversicherung |
|
|
|
280,84 |
390 |
Sonstiges |
|
|
|
383,45 |
|
Straßenreinigung |
m |
1,47 |
40 |
58,80 |
|
Energiemanagement |
m² BGF |
0,35 |
|
324,65 |
400 |
Instandsetzungsarbeiten |
|
|
|
21.750,00 |
410 |
Baukonstruktionen |
1,5 % der
Bausumme KGr 300 |
|
12.750,00 |
|
420 |
Techn. Anlagen |
1,5 % der
Bausumme KGr 400 |
|
6.000,00 |
|
430 |
Außenanlagen |
2 % der
Bausumme KGr 500 |
|
500,00 |
|
440 |
Ausstattung |
5 % der
Bausumme KGr 600 |
|
2.500,00 |
|
Summe Nutzungskosten
|
|
|
94.339,12 |
In der Summe ist
mit jährlichen Nutzungskosten von ca. 94.300,00 € zu rechnen.
4.
Zusammenfassung
Insgesamt
stellen sich die Bau- und Nutzungskosten für die verschiedenen
Ausführungsvarianten wie folgt dar:
|
Variante 1
|
Variante 2 |
Variante 3 |
Variante 4 |
Variante 5 |
|
Einfeldhalle Spielfeld 27 m x 15 m BGF 915 m² |
Einfeldhalle Spielfeld 27 m x 15 m BGF: 730 m² |
Gymnastikhalle Spielfeld 15 m x 15 m BGF: 570 m² |
Gymnastikhalle Spielfeld 10 m x 10 m BGF: 440 m² |
Freilufthalle Spielfeld 30 m x 15 m BGF: 500 m² |
Baukosten
|
1,55 Mio. € |
1,25 Mio.€ |
0,94 Mio. € |
0,73 Mio. € |
0,35 Mio. € |
Nutzungskosten*
|
94.300,00 €/a |
75.500,00 €/a |
58.500,00 €/a |
45.300,00 €/a |
30.000,00 €/a |
* Die
Nutzungskosten für die Variante 1 wurden nach DIN 18960 berechnet (s. o.). Für
die Berechnung der Nutzungskosten der Varianten 2 bis 4 wurde deren jeweilige
BGF in Relation zur BGF der Variante 1 gesetzt. Die Nutzungskosten der Variante
5 wurden ebenfalls in Relation zur BGF der Variante 1 ermittelt, zusätzlich
wurde ein Abschlag wegen des deutlich geringeren Technikanteils berücksichtigt.
Es ist
abschließend noch einmal darauf hinzuweisen, dass die oben ermittelten Kosten
im jetzigen Planungsstadium noch erhebliche Unsicherheiten beinhalten und
keinesfalls als verbindlich angesehen werden können. Auch deutliche
Abweichungen nach oben oder unten sind möglich.
Finanzierung:
Die notwendigen Haushaltsmittel zur Finanzierung des Bauvorhabens werden im Rahmen der Haushaltsplanungen 2018 ff. berücksichtigt.