Betreff
Genehmigung von außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW für das Haushaltsjahr 2017 - Dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW
Vorlage
0998/2017
Art
Vorlage

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt den außerplanmäßigen Aufwand bzw. die außerplanmäßige Auszahlung im Wege einer Dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW.

 

Der Rat genehmigt die Dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW.

 


Sachverhalt:

 

Für das Haushaltsjahr 2017 ist eine Beschlussfassung über den nachstehend aufgeführten außerplanmäßigen Aufwand bzw. die daraus resultierende außerplanmäßige Auszahlung erforderlich:

 

Produkt, Untersachkonto

Bezeichnung, Begründung und Deckungsvorschlag

Ansatz 2017

außerplanmäßig

Aufwand

Auszahlung

 

02.122.01

 

Allgemeine Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr und- vorbeugung u.s.w.

Kosten für den Einsatz eines gewerblich tätigen (privaten) Sicherheitsdienstes

 

Aufgrund von Ereignissen, die dem Stadtrat zuletzt in seiner Sitzung am 31.05.2017 unter TOP 18 b berichtet wurden, wird vorgeschlagen, im Bereich des Rathauses während der öffentlichen Zugangszeiten bis auf weiteres einen privaten Sicherheitsdienstleister eizusetzen.

Die Kosten hierfür werden bis zum Ende des Jahres auf rund 35.000,00 € veranschlagt.

 

Da entsprechende Mittel für diesen Zweck im Haushalt 2017 nicht veranschlagt sind, ist eine Beschlussfassung über diese außerplanmäßige Leistung zur Auftragsdeckung erforderlich.

 

Deckung

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Leistung erfolgt (teilweise)  durch Umschichtungen im Haushalt im Bereich der Aufwendungen sowie durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer.

 

0,00 €

 

35.000,00 €

 

X

 

X

 

Aufgrund der im Rat berichteten aktuellen Situation und der damit verbundenen Notwendigkeit, Präventionsmaßnahmen in die Wege zu leiten,  sollte die Entscheidung über die Mittelbereitstellung bereits durch den Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 21.06.2017 erfolgen, um kurzfristig eine Beauftragung vornehmen zu können. Die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses wäre durch den Rat in seiner Sitzung am 12.07.2017 zu genehmigen.