Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt den außerplanmäßigen Aufwand bzw. die außerplanmäßige Auszahlung im Wege einer Dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW.
Der Rat genehmigt die Dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW.
Sachverhalt:
Für das Haushaltsjahr 2017 ist eine Beschlussfassung über den nachstehend aufgeführten außerplanmäßigen Aufwand bzw. die daraus resultierende außerplanmäßige Auszahlung erforderlich:
Produkt, Untersachkonto |
Bezeichnung, Begründung
und Deckungsvorschlag |
Ansatz 2017 |
außerplanmäßig |
Aufwand |
Auszahlung |
02.122.01 |
Allgemeine
Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr und- vorbeugung u.s.w. Kosten für den Einsatz
eines gewerblich tätigen (privaten) Sicherheitsdienstes
Aufgrund von Ereignissen, die dem Stadtrat zuletzt in seiner
Sitzung am 31.05.2017 unter TOP 18 b berichtet wurden, wird vorgeschlagen, im
Bereich des Rathauses während der öffentlichen Zugangszeiten bis auf weiteres
einen privaten Sicherheitsdienstleister eizusetzen. Die Kosten hierfür werden bis zum Ende des Jahres auf rund
35.000,00 € veranschlagt.
Da entsprechende Mittel für diesen Zweck im Haushalt 2017
nicht veranschlagt sind, ist eine Beschlussfassung über diese außerplanmäßige
Leistung zur Auftragsdeckung erforderlich.
Deckung Die Deckung dieser außerplanmäßigen Leistung erfolgt
(teilweise) durch Umschichtungen im
Haushalt im Bereich der Aufwendungen sowie durch Mehrerträge bei der
Gewerbesteuer. |
0,00 € |
35.000,00 € |
X |
X |
Aufgrund der im Rat berichteten aktuellen Situation und der damit verbundenen Notwendigkeit, Präventionsmaßnahmen in die Wege zu leiten, sollte die Entscheidung über die Mittelbereitstellung bereits durch den Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 21.06.2017 erfolgen, um kurzfristig eine Beauftragung vornehmen zu können. Die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses wäre durch den Rat in seiner Sitzung am 12.07.2017 zu genehmigen.