Beschlussvorschlag:
Folgende Stellen werden im Stellenplan 2017 zusätzlich eingerichtet bzw. angehoben:
Einrichtung zusätzlicher Stellen:
1 Stelle Beamte, Bes. Gruppe A 8 LBesG NRW,
1 Stelle Beamte, Bes. Gruppe A 9 (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt) LBesG NRW,
1 Stelle Beamte, Bes. Gruppe A 10 LBesG NRW und
1 Stelle Beschäftigte, Entgeltgruppe 6 TVöD.
Anhebung von Beschäftigtenstellen:
1 Stelle Beschäftigte, Entgeltgruppe 10 TVöD nach Entgeltgruppe 11 TVöD,
1 Stelle Beschäftigte, Entgeltgruppe S 8a TVöD-SuE nach Entgeltgruppe S 9 TVöD-SuE.
Sachverhalt:
Die Schaffung von neuen Stellen für die folgenden Bereiche ist wegen dringender Personalbedarfe vor Verabschiedung des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2017 erforderlich.
Für den Stellenbereich Beschäftigte wurden nach Übertragung von
höherwertigen Tätigkeiten zwei Stellen neu bewertet. Durch die Neubewertung
sind die Beschäftigten in die jeweilige Stelle eingruppiert. Die
Haushaltsplanänderungen ergeben sich hieraus zwangsläufig nach dem Grundsatz
„Tarifrecht bricht Haushaltsrecht“.
Jugend- und Sozialamt
Sachbearbeiter Unterhaltsvorschussleistungen
„mittlerer Dienst“
Die gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen werden voraussichtlich mit Wirkung vom 01.07.2017 geändert. Demnach verdoppelt sich das bisherige Antrags- und Fallvolumen. Dadurch bedingt werden zwei weitere Sachbearbeiter in diesem Bereich notwendig. Bereits Ende 2016 wurde eine Stelle des „gehobenen Dienstes“ für das Sachgebiet Unterhaltsvorschussleistungen bewilligt. Die Stellenausschreibung erfolgte bereits und mit der Stellenbesetzung ist ab September 2017 zu rechnen. Diese Stelle wurde zunächst nicht direkt besetzt, weil sich die Verabschiedung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen verzögert hatte. Mittlerweile ist jedoch klar, dass die Änderung zum 01.07.2017 in Kraft tritt. Das mit in dem Verfahren beteiligte Jobcenter hat schon diesbezügliche Schreiben an ihren Personenkreis versandt. Für die ordnungsgemäße Besetzung der Antragsbearbeitung und Leistungsbewilligung wird eine Stelle des „mittleren Dienstes“ erforderlich; die vorhandene Stelle ist mit Bes. Gruppe A 8 LBesG bewertet und besetzt.
Die Kosten für diese Stelle betragen jährlich ca. 50.000,00 €. Bei einer Stellenplanänderung im Juli ist erfahrungsgemäß mit einer Besetzung frühestens ab November zu rechnen (ca. 8.500,00 € für 2017).
Stelle Integrationsbeauftragte/r für Flüchtlingsangelegenheiten
Im Rahmen der Verschärfung des Flüchtlingsaufkommens wurde die
personelle Besetzung in diesem Bereich geändert und die Aufgaben neu verteilt.
Die Stelle mit den übertragenen Aufgaben Integrationsbeauftragte/r wurde
hierdurch aufgewertet. Die Stellenbewertungskommission hat die Tätigkeit wegen
der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung dieses Aufgabengebietes nach
Entgeltgruppe 11 TVöD höher bewertet. Dies gilt sowohl in Bezug auf die interne
Sachbearbeitung als auch auf die Außenwirkung der mit der Stelle verbundenen
Tätigkeiten.
Die Mehrkosten für diese Stelle betragen jährlich ca. 1.700,00 € (ca. 700,00
€ für 2017). Die Stellenbeschreibung wurde im April eingereicht, von daher gilt
die Eingruppierung rückwirkend.
Stelle Heilpädagogin/e
In den städtischen Kindertageseinrichtungen ergibt sich zunehmend ein
Bedarf für die gezielte Förderung von Kindern. Im neuen Kindergartenjahr ab dem
01.08.2017 wird die Stelle daher um dieses Aufgabenfeld erweitert. Die
Stellenbewertungskommission hat entsprechend der Tätigkeitsmerkmale
festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Bewertung nach Entgeltgruppe S
9 TVöD-SuE gegeben sind, hierzu ist eine Anhebung im Stellenplan aus Entgeltgruppe
S 8a TVöD-SuE vorgesehen.
Die Mehrkosten für diese Stelle betragen jährlich ca. 2.000,00 € (ca.
1.500,00 € für 2017).
Stadtbetrieb
Sachbearbeiter Vergabe
Das Sachgebiet Vergabe ist im Amt Stadtbetrieb seit einigen Monaten nicht besetzt. Auch eine verwaltungsinterne Umsetzung hat nicht ausgereicht, die im Zusammenhang mit der Vergabe von Lieferungs- und Bauleistungen anfallenden Tätigkeiten ordnungsgemäß zu bearbeiten. Auch hier ist dringender Handlungsbedarf notwendig. In der nächsten Zeit stehen mehrere Großprojekte im Baubereich an, z. B. Bau der Mehrzweckhalle Lindern, Errichtung Turnhalle Gillrath, Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Förderprogramm Schule 2020, weitere Förderprogramme im Bereich Klimaschutz. Darüber hinaus besteht seit Jahren ein Sanierungsstau bei der energetischen Sanierung und dem Brandschutz.
Die Stelle ist mit Bes. Gruppe A 10/Entgeltgruppe 9 c bewertet. Die jährlichen Kosten betragen ca. 50.000,00 €/ca. 8.500,00 € in 2017. Die Stellenausschreibung und –besetzung nimmt ca. vier Monate in Anspruch.
Die derzeitige personelle Situation im Sachgebiet Vergabe führt dazu,
dass dringende Baumaßnahmen momentan nicht oder nicht ordnungsgemäß
durchgeführt werden können. Darüber hinaus ist die Sachbearbeitung durch umfassende
Änderungen der Vergabebestimmungen, immer wieder neuer Rechtsprechung usw.
erheblich schwieriger geworden. Selbst bei der vollen Besetzung dieses
Sachgebietes ist im Hinblick auf die zu erwartenden Großbaumaßnahmen die Anzahl
der Beschäftigten in diesem Bereich nicht ausreichend. Aus den vorgenannten
Gründen hält die Verwaltung die Einrichtung einer weiteren Stelle für gerechtfertigt.
Elektriker
Die früher beim Bauhof besetzte Stelle eines Elektrikers wurde zunächst nicht wieder mit einem Elektriker, sondern anderweitig besetzt. Mittlerweile stellt sich jedoch heraus, dass ein weiterer Elektriker im Stadtbetrieb erforderlich ist. Sowohl bei der Durchführung der städtischen Baumaßnahmen als auch bei der Überprüfung der elektrischen Anlagen, z. B. Heizungen, Steuerungsanlagen, sonstige Elektrogeräte kann die Bearbeitung nicht zeitnah erfolgen. Aus diesem Grunde ist sobald wie möglich die Einrichtung und Besetzung einer Stelle erforderlich. Die Tätigkeit eines gelernten Handwerkers ist mit Entgeltgruppe 6 TVöD bewertet und wird mit 35.000,00 € jährlich/ca. 11.500,00 € in 2017 kalkuliert. Das Stellenbesetzungsverfahren dauert hier ca. drei Monate.
Der Stadtbetrieb unterhält eine mehrere Gewerke abdeckende Hochbaukolonne.
Innerhalb dieser Kolonne sind zwei haustechnische Arbeitsgruppen tätig. Sie
setzen sich jeweils aus einem Installateur und einem Elektriker zusammen. Dies
hat sich hinsichtlich eines effizienten Einsatzes im Bau- und
Unterhaltungsbereich bewährt. Derzeit ist nur ein Elektriker im Stadtbetrieb
beschäftigt. Zur Vervollständigung der zweiten haustechnischen Arbeitsgruppe
ist der zweite Elektriker erforderlich.
Die gelernten Handwerker mit einer dreijährigen Ausbildung sind im
Kommunalbereich in NRW in Entgeltgruppe 6 TVöD (Meister ab Entgeltgruppe 8
TVöD/Mehrkosten jährlich ca. 3.000,00 €)
eingruppiert. Durch die Aufstockung um einen weiteren Elektriker wird der vorhandene
Stau bei den Baumaßnahmen in diesem Bereich schneller abgebaut und während Urlaubs-
und Krankheitszeiten können die Elektriker sich gegenseitig vertreten. Eine
Qualifikation als Meister ist bei dem derzeit geplanten und absehbaren
Aufgabenfeld nicht erforderlich.
Ordnungsamt
Der bisherige Sachbearbeiter im Bereich Ruhender Verkehr und allgemeine Ordnungsangelegenheiten (BesGr. A 9, Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt LBesG NRW/früher mittlerer Dienst) wurde im April 2017 als Personalratsvorsitzender von seiner jetzigen Tätigkeit frei gestellt. Diese Stelle ist sobald wie möglich neu zu besetzen. Eine entsprechende freie Stelle ist daher sobald wie möglich neu zu besetzen. Die jährlichen Kosten für eine Stelle der Bes. Gruppe A 9/Entgeltgruppe 9 a TVöD betragen ca. 50.000,00 €/ca. 8.500,00 € in 2017. Die Stellenausschreibung und -besetzung nimmt ca. vier Monate in Anspruch.
Die zusätzlichen Stellen sollen zunächst als Beamtenstellen
eingerichtet und bei einer entsprechenden Besetzung mit einem Beschäftigten in
eine Beschäftigtenstelle umgewandelt werden.
Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung die baldige Einrichtung und Besetzung sowie die Anhebung der vorgenannten Stellen im Rahmen der Änderung des Stellenplanes 2017 vor.
Finanzierung:
Die zusätzlichen Haushaltsmittel werden bereitgestellt.