Betreff
Bekanntgabe von außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Vorlage
1007/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt den außerplanmäßigen Aufwand bzw. die außerplanmäßige Auszahlung zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Im Haushaltsjahr 2017 ist die nachstehend aufgeführte außerplanmäßige Leistung erforderlich. Diese ist dem Rat zur Kenntnis zu bringen (§ 83 Abs. 2 GO NRW).

 

Produkt, Untersachkonto

Bezeichnung, Begründung und Deckungsvorschlag

Ansatz 2017

außerplanmäßig

Aufwand

Auszahlung

 

08.424.02

 

Hallenbad

Miet- u. Serviceaufwendungen für Warenverkaufsautomaten

 

Im neu errichteten Hallenbad ist vorgesehen, den Besuchern bzw. Benutzern kleinere Snacks und Getränke zum Verkauf über entsprechende Warenverkaufsautomaten anzubieten.

 

Für Miete und Service dieser Automaten sind bis zum Ende des Jahres 2017 voraussichtlich 1.000,00 € aufzuwenden.

Da in dem betreffenden Teilergebnisplan bzw. im Finanzplan für diesen Zweck keine Mittel eingeplant sind, ist eine außerplanmäßige Leistung bereit zu stellen, die dem Rat zur Kenntnis zu bringen ist..

 

Deckung

Die Deckung der Aufwendungen für Miete und Service der Automaten erfolgt aus den Erträgen des Warenverkaufs.

 

0,00 €

 

1.000,00 €

 

X

 

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