Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den außerplanmäßigen Aufwand bzw. die außerplanmäßige Auszahlung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2017 ist die nachstehend aufgeführte außerplanmäßige Leistung erforderlich. Diese ist dem Rat zur Kenntnis zu bringen (§ 83 Abs. 2 GO NRW).
Produkt, Untersachkonto |
Bezeichnung, Begründung
und Deckungsvorschlag |
Ansatz 2017 |
außerplanmäßig |
Aufwand |
Auszahlung |
08.424.02 |
Hallenbad Miet- u.
Serviceaufwendungen für Warenverkaufsautomaten Im neu errichteten Hallenbad ist vorgesehen, den Besuchern
bzw. Benutzern kleinere Snacks und Getränke zum Verkauf über entsprechende
Warenverkaufsautomaten anzubieten. Für Miete und Service dieser Automaten sind bis zum Ende des
Jahres 2017 voraussichtlich 1.000,00 € aufzuwenden. Da in dem betreffenden Teilergebnisplan bzw. im Finanzplan
für diesen Zweck keine Mittel eingeplant sind, ist eine außerplanmäßige
Leistung bereit zu stellen, die dem Rat zur Kenntnis zu bringen ist.. Deckung Die Deckung der Aufwendungen für Miete und Service der
Automaten erfolgt aus den Erträgen des Warenverkaufs. |
0,00 € |
1.000,00 € |
X |
X |