Betreff
Ergänzungssatzung der Stadt Geilenkirchen - Ortsteil Bauchem "Nierstraßer Weg" hier: Verabschiedung als Ergänzungssatzung
Vorlage
1010/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Ergänzungssatzung der Stadt Geilenkirchen – Ortsteil Bauchem „Nierstraßer Weg“ wird verabschiedet.  


 

 

Sachverhalt:

 

Auf Beschluss des Rates der Stadt Geilenkirchen vom 05.04.2017 (0889/2016) hat der Entwurf der Ergänzungssatzung zwischenzeitlich offen gelegen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt.

 

Im Rahmen der Offenlage gab es von privater Seite keine Äußerungen; die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange haben ausnahmslos positive Stellungnahmen abgegeben und keinerlei Anregungen oder Bedenken vorgetragen. Es besteht daher kein Abwägungsbedarf.

Aus diesem Grunde ist auch eine Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung nicht erforderlich.


Finanzierung:

 

Der Grundstückseigentümer hat sich vertraglich verpflichtet, die im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Kosten (sowohl Sach- als auch Personalkosten) zu tragen. Es fallen somit keine Kosten zu Lasten des städtischen Haushalts an.