Sachverhalt:
Für das Haushaltsjahr 2017 ist eine Beschlussfassung über die nachstehend aufgeführte außerplanmäßige Auszahlung erforderlich:
Produkt, Untersachkonto |
Bezeichnung, Begründung
und Deckungsvorschlag |
Ansatz 2017 |
außerplanmäßig |
Aufwand |
Auszahlung |
06.365.01 46400.95030 |
Tageseinrichtungen
für Kinder in eigener Trägerschaft Umbau und Erweiterung der Kindertagesstätte
Teveren, Zum Junkersbusch Die o. g.
Maßnahme wurde in 2011 durchgeführt. Eine
Haustechnikfirma hatte den Auftrag zur Ausführung der haustechnischen Gewerke
(Sanitär, Elektro, Heizung) erhalten. Inhalt des
Auftrages war auch, nach Abschluss der Maßnahme Revisionsunterlagen
vorzulegen. Nach
Abschluss der Maßnahme wurde die Schlussrechnung ohne die erforderlichen
Revisionsunterlagen eingereicht, so dass die Rechnung nicht abschließend
bearbeitet werden konnte und insgesamt 6.403,57 € nicht an die Firma ausgezahlt
wurden. In der
Zwischenzeit hat die Firma eine Abschlagszahlung in Höhe von 2.250,00 €
erhalten, so dass die Offenstände sich auf 4.153,57 € belaufen. Vor kurzem
wurden die fehlenden Revisionsunterlagen nachgereicht, so dass einer
Auszahlung des Restbetrages nichts mehr entgegen steht. Die Firma
hat somit einen Anspruch auf Zahlung von 4.153,57 €, die jedoch aktuell im
Haushalt nicht zur Verfügung stehen. Es wird darum gebeten, die Mittel im
Wege einer außerplanmäßige Ausgabe zur Verfügung zu stellen. Die
Deckung erfolgt aus Minderauszahlungen im Budget der Kontenklasse 785. |
0,00 € |
4153,57 € |
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