Betreff
Festlegung des Spendenbetrages für Baumspenden
Vorlage
1017/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Für die Pflanzung eines Baumes wird ein in der Sitzung festzulegender Spendenbetrag vorgegeben.


Sachverhalt:

In der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses vom 20.06.2017 wurde das Konzept für städtische Pflanzflächen zurückgestellt.  Vor einer erneuten Beratung sollte im Haupt- und Finanzausschuss die Finanzierung, sowie der zu spendende Betrag festgelegt werden.

 

Vorgestellt wurde die nachfolgend aufgeführte Kostenkalkulation, wobei davon ausgegangen wurde, dass einmal jährlich an einem Wochenende  im November insgesamt ein Pflanztermin durchgeführt wird.

Verwendet werden sollte ausschließlich Ballenware, dreimal verpflanzt, mit einem Stammumfang von ca. 16 cm. Fachlich begründet wird dies mit dem Anwachsrisiko und dem Pflegeaufwand gegenüber jüngeren Pflanzen. Die mittleren Anschaffungskosten für derartige Baumpflanzen betragen abhängig vom Tagespreis für Obstbäume ca. 140 € und für Laubbäume ca. 150 €.

Zu den Kosten der Pflanzung wurde der nachstehende Vergleich zwischen Bauhofleistung und Unternehmerleistung aufgestellt:

 

Stadtbetrieb, gemäß Kosten-und Leistungsrechnung:

zwei Mitarbeiter,       1 Std., je 35,45 €        =          70,90 €

Fahrzeug,                    1 Std.                          =          20,00 €

Material (Anwachshilfe usw.)                       =          42,00 €            =                      132,90 €.                               

Unternehmerleistung:

Auf Nachfrage bei zwei ortsnahen Unternehmen wurden die Kosten

der Pflanzung z.B. für eine Säulenstieleiche bei mind. sechs Pflanzungen

je Aktion einschließlich Anwachsmaterial angegeben mit im Mittel                     175,00 €.

 

Zur Orientierung wird desweiteren dargestellt, dass in der Richtlinie der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) die Kosten für die Anschaffung und die Pflanzung eines entsprechenden Baumes mit ca. 450,00 € angegeben werden.

 

In der Nachbarkommune ist ein nicht kostendeckendes Pausschalentgelt mit 75 € bestimmt.