Betreff
Sachstandsbericht über die künftige Umsetzung des SGB II im Kreis Heinsberg
Vorlage
222/2010
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Das Bundesverfassungsgericht hat bekanntlich die bisherige Organisationsform der Arbeitsgemeinschaften von Bundesagentur für Arbeit und kommunalen Trägern zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II für verfassungswidrig erklärt und dem Bundesgesetzgeber aufgegeben, bis zum 31.12.2010 eine verfassungskonforme Neuregelung zu erarbeiten.

 

Die Neufassung des SGB II, die am 01.01.2011 in Kraft tritt, sieht nunmehr als Regelfall eine Kooperation beider Aufgabenträger in einer gemeinsamen Einrichtung vor. Ausnahmsweise können kommunale Träger im Rahmen des sog. Optionsmodells als alleinige Aufgabenträger zugelassen werden. Der Kreis Heinsberg als zuständiger kommunaler Träger wird einen entsprechenden Antrag fristgerecht bis zum Jahresende stellen.

 

Über den aktuellen Sachstand und die Auswirkungen auf die Stadt Geilenkirchen wird die Verwaltung in der Sitzung berichten.