Beschlussvorschlag:
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.
Die 73. Flächennutzungsplanänderung wird zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.
Sachverhalt:
Der Vorentwurf der 73. Flächennutzungsplanänderung hat zwischenzeitlich die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchlaufen.
Sämtliche eingegangenen Stellungnahmen sind in der beiliegenden Abwägung zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung und einem Beschlussvorschlag versehen.
Der Entwurf kann jetzt zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet werden kann.
Eine Ausfertigung der Planunterlagen wurde vorab den Fraktionsvorsitzenden in Papierform zugeschickt.