Betreff
Bekanntgabe von außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Vorlage
1041/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt den außerplanmäßigen Aufwand bzw. die außerplanmäßigen Auszahlung zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Im Haushaltsjahr 2017 ist die nachstehend aufgeführte außerplanmäßige Leistung erforderlich. Diese ist dem Rat zur Kenntnis zu bringen (§ 83 Abs. 2 GO NRW).

 

Produkt, Untersachkonto

Bezeichnung, Begründung und Deckungsvorschlag

Ansatz 2017

außerplanmäßig

Aufwand

Auszahlung

 

02.122.05

 

 

 

54220.40002

 

Einwohner, Melde-, Pass-, Ausländer-, Namens- und Staatsangehörigkeitswesen

 

 

Mieten und Pachten

 

Im Bürgerbüro ist seit einigen Wochen ein Dokumentenlesegerät der Bundes-

druckerei des Typs „Visotech Expert 600“ auf Mietbasis im Einsatz.

 

Die Miete war im betreffenden Produkt bislang noch nicht veranschlagt;  die Mittel müssen daher außerplanmäßig bereit gestellt werden.

 

Die Aufwendungen bis zum Ende des Haushaltsjahres 2017 belaufen sich auf etwa 800,00 €.

 

Deckung

Im Rahmen der Gesamtdeckung können die zusätzlichen Aufwendungen durch höhere Erträge bei den Realsteuern gedeckt werden.

 

 

 

 

 

0,00 €

 

 

 

 

 

800,00 €

 

 

 

 

 

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