Beschlussvorschlag:
Der Rat genehmigt die außerplanmäßigen bzw. überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.
Sachverhalt:
Für das Haushaltsjahr 2017 ist eine Beschlussfassung über die nachstehend aufgeführten außerplanmäßigen bzw. überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erforderlich:
Produkt, Untersachkonto |
Bezeichnung, Begründung
und Deckungsvorschlag |
Ansatz 2017 |
außerplanmäßig (a) überplanmäßig (ü) |
Aufwand |
Auszahlung |
08.424.02 52810.40000 03.215.01 12.541.01 12.541.01 |
Hallenbad Aufwendungen für den Erwerb von Vorräten Im neu errichteten Gelobad werden den
Benutzern und Besuchern kleinere Snacks und Getränke zum Verkauf über
entsprechende Warenverkaufsautomaten angeboten. Für den Wareneinkauf ist bis zum Ende
des Jahres 2017 voraussichtlich ein Betrag in Höhe von 5.000,00 €
aufzuwenden. Die betreffenden Aufwendungen und
Auszahlungen waren bislang noch nicht veranschlagt, sodass eine
außerplanmäßige Bereitstellung notwendig ist. Deckung Die Deckung dieser außerplanmäßig
bereit gestellten Mittel erfolgt über entsprechende Erträge und Einzahlungen
bei den Warenverkäufen. Realschule Erneuerung der Blitzschutzanlage
in der Realschule Geilenkirchen Für das Schulgebäude der Realschule
ist die grundlegende Erneuerung der
Blitzschutzanlage notwendig. Für das Vorhaben waren bislang noch keine
Mittel eingeplant, so dass eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe
von 22.600,00 € erforderlich wird. Die Mittel werden zur Auftragsdeckung
und Finanzierung des zunächst (noch in 2017) zur Vergabe anstehenden
Planungsauftrages an einen Fachplaner für Haustechnik benötigt. Die Finanzierung der nachfolgenden
baulichen Ausführung ist über die Haushaltssatzung 2018 vorgesehen. Deckung Die Deckung dieser Auszahlung erfolgt
über Finanzzuweisungen im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ Straßen, Weg, Plätze Erweiterung des Buswendeplatzes im Stadtteil Hoven Der Buswendeplatz im Stadtteil Hoven
soll noch im laufenden Jahr flächenmäßig erweitert und befestigt werden. Für dieses Vorhaben waren bislang
ebenfalls keine Mittel eingeplant. Die voraussichtlichen
Investitionsauszahlungen in Höhe von 16.000,00 € sind daher außerplanmäßig
bereit zu stellen. Deckung Die Deckung dieser Auszahlungen kann
durch Minderauszahlungen bei USK 09110.40014 (Erneuerung Alte
Poststraße/Friedlandplatz) in entsprechender Höhe erfolgen. Herstellung eines Stromanschlusses im Zusammenhang mit der Errichtung
einer Ladestation für E-Bikes an der Haihover Straße Der Kreis Heinsberg richtet an
verschiedenen Stellen im Kreisgebiet Fahrradrastplätze entlang der
velo+-Route ein. Diese Rastplätze sollen jeweils mit einer Ladestadion für E-Bikes
ausgestattet werden. Auf dem Gebiet der Stadt Geilenkirchen ist die
Einrichtung einer solchen Station an der Haihover Straße im Bereich der
Wurmbrücke vorgesehen. Entsprechend der mit dem Kreis
Heinsberg geschlossenen Verwaltungsvereinbarung hat die Stadt Geilenkirchen
die notwendigen Maßnahmen zur Bereitstellung einer Stromversorgung zu
treffen, an welche die Ladestation angeschlossen werden kann. Für die Herstellung des
Stromanschlusses sind 4.500,00 € im Wege einer außerplanmäßigen Leistung
bereit zu stellen, da die betreffenden Mittel im Haushalt 2017 nicht
veranschlagt wurden. Deckung Die Deckung dieser Auszahlungen kann
durch Minderauszahlungen bei USK 09110.40014 (Erneuerung Alte
Poststraße/Friedlandplatz) in entsprechender Höhe erfolgen. |
0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € |
5.000,00 € (a) 22.600,00 € (a) 16.000,00 € (a) 4.500,00 € (a) |
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