Betreff
Anregungen und Beschwerden aus dem Stadtteil Prummern zum Verkehrs- und Straßenzustand
Vorlage
1049/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Die Anregung bzw. den Antrag auf Durchführung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Prummern wird aufgenommen und die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrsfrequenz in Prummern zu analysieren. Zum angeregten Ausbau des Pater-Briers-Weges wird die Verwaltung beauftragt, den Kostenrahmen und evtl. Fördermöglichkeiten zu ermitteln.

Die Arbeitsergebnisse sind in eine der nächsten Sitzungen im Umwelt- und Bauausschuss zu beraten.

 


Sachverhalt:

Mit der dieser Vorlage als Anlage beigefügten Eingabe vom 05.06.2017 und der Ergänzung vom 04.09.2017 wurde zur Verkehrsberuhigung im Stadtteil Prummern und zum Ausbau des Pater-Briers-Weges eine Petition eingereicht. Diese Petition ist kommunalrechtlich als Anregung und Beschwerde nach § 24 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 8 der städtischen Hauptsatzung zu behandeln.

Danach ist gem. § 8 Abs. 4 der Hauptsatzung der Haupt- und Finanzausschuss für die Erledigung der Anregungen und Beschwerden zuständig.

Nach § 8 Abs. 5 prüft der Haupt- und Finanzausschuss diese inhaltlich und überweist sie an die zur Entscheidung berechtigte Stelle. Bei der Überweisung kann er Empfehlungen aussprechen, an die die zur Entscheidung berechtigte Stelle nicht gebunden ist.

 

Der Ausschuss möge über die Erledigung der Eingabe befinden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Anregung bzw. den Antrag auf Durchführung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Prummern aufzunehmen und die Verwaltung zu beauftragen, die Verkehrsfrequenz in Prummern zu analysieren. Zum angeregten Ausbau des Pater-Briers-Weges sollte die Verwaltung beauftragt werden, den Kostenrahmen und evtl. Fördermöglichkeiten zu ermitteln.