Beschlussvorschlag:
Über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen wird der Vorlage entsprechend abgewogen.
Die Flächennutzungsplanänderung wird einschließlich der Begründung verabschiedet.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 12.07.2017 hatte der Rat der Stadt Geilenkirchen den Entwurf der 72. Flächennutzungsplanänderung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.
Zwischenzeitlich wurden diese Beteiligungsverfahren abgeschlossen.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der nachfolgenden Abwägung zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung und einem Beschlussvorschlag versehen. Gleichzeitig werden die im vorausgegangenen Verfahrensschritt (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen nochmals mit aufgegriffen, so dass final über alle im Verfahren eingegangenen Anregungen und Bedenken abgewogen werden kann.
Die Beratungsfolge im Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung kann somit abgeschlossen werden.
Eine vollständige Ausfertigung der Verfahrensunterlagen wurde vorab in Papierform den Fraktionsvorsitzenden zugeschickt.