Betreff
Anregungen und Beschwerden nach § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorlage
1065/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgertreff Geilenkirchen e. V. wird für das Jahr 2018 mit einem Zuschuss i. H. v. 2.500,- € unterstützt.


Sachverhalt:

 

Der Bürgertreff Geilenkirchen e.V. bittet mit seinem Schreiben vom 27.09.2017 um finanzielle Unterstützung für Miet- und Nebenkosten, Versicherungen, Gebühren, Veranstaltungskosten und Öffentlichkeitsarbeit.

Der Fortbestand des Bürgertreffs sei gefährdet, da die eigenen Rücklagen, die sich aus Spenden, Mitgliederbeiträgen und Sponsorengeldern ergeben, schwinden würden.

 

Der Bürgertreff Geilenkirchen e.V. bittet um einen jährlichen städtischen Zuschuss i. H. v. 2.500,- € zur Sicherstellung des kulturellen Angebotes.

 

In der 11. Sitzung des Rates am 21.10.2015 wurde ein jährlicher Zuschuss i. H. v. 1.900,- € für die Jahre 2016 und 2017 gewährt. Weiterhin wurde beschlossen, dass dem Verein bei einem nachweisbaren Bedarf eine Summe von maximal 1.000,- zusätzlich zur Verfügung gestellt werden könnte.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, über die Gewährung eines Zuschusses für den Bürgertreff Geilenkirchen e.V. jährlich zu entscheiden.

 

Das Schreiben des Bürgertreff Geilenkirchen e.V. vom 27.09.2017 ist als Anlage beigefügt.

 


Anlagen:

 

Antrag des Bürgertreffs Geilenkirchen e.V. vom 27.09.2017