Betreff
Fortführung der Quartiersentwicklung nach Ablauf der Projektförderung
Vorlage
1066/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Quartiersarbeit der Franziskusheim gGmbH wird nach der Beendigung der Landesförderung mit einem jährlichen Betrag i. H. v. 25.000 € gefördert. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung der der Franziskusheim gGmbH vorzubereiten und abzuschließen.


Sachverhalt:

 

Die Stadt Geilenkirchen hat im Jahr 2015 Fördermittel des Landes NRW im Rahmen des Landesprogramms „Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW“ beantragt. Der Förderzweck war hier die Entwicklung eines altengerechten Quartiers im Stadtteil Bauchem. Als Kooperationspartner und Projektträger konnte die Franziskusheim gGmbH gewonnen werden.

 

Mit Bescheiden vom 09.07.2015 und 08.09.2015 bewilligte die Bezirksregierung Düsseldorf Fördermittel i. H. v. 98.174,55 € zur Durchführung des Projektes im Zeitraum 01.10.2015 bis 28.02.2018. Die Gesamtkosten des Projektes im vorgenannten Zeitraum wurden mit insgesamt 158.698,85 € veranschlagt und enthalten neben den Personalkosten für die Quartiersentwicklerin auch Festbeträge für Sachausgaben sowie Veranstaltungsausgaben. Die über die Landesförderung hinaus gehenden Beträge trägt alleine die Franziskusheim gGmbH. Die Landesmittel werden vollumfänglich an die Franziskusheim gGmbH weitergeleitet. Eine darüber hinausgehende Förderung des Projektes mit städtischen Mitteln hat bisher nicht stattgefunden.

 

Die Stadt Geilenkirchen ist die einzige Kommune im Kreis Heinsberg, die Fördermittel zur Durchführung einer Quartiersentwicklung erhalten hat. Die erfolgreiche Arbeit der durch den Projektträger angestellten Quartiersentwicklerin, Frau Hafers-Weinberg, hat dazu geführt, dass das Projekt nicht nur ein Pilotprojekt im Kreis Heinsberg ist, sondern auch Modellcharakter auf Landesebene erlangt hat. Die Quartiersarbeit sowie die bisherigen Entwicklungen unter Einbeziehung der örtlichen Besonderheiten wurden bei einem Besuch der Staatssekretärin des Ministeriums, Frau Dr. Grobe, ausdrücklich gelobt. Frau Hafers-Weinberg wird ihre Arbeit, die bisherige Entwicklung im Quartier Bauchem sowie die weiteren Ziele im Ausschuss vorstellen.

 

Zwischenzeitlich wurde den am Landesprojekt teilnehmenden Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, eine Verlängerung des Förderzeitraumes um weitere sechs Monate zu beantragen. Der Antrag wird von der Verwaltung gestellt, sodass sich im Fall einer positiven Bescheidung der Förderzeitraum bis zum 31.08.2018 verlängern würde.

 

Unter Berücksichtigung des Ablaufs des Förderzeitraumes stellt sich die Frage nach der Fortführung und damit nach der Nachhaltigkeit der bisher von der Quartiersentwicklerin geleisteten erfolgreichen Arbeit. Diesbezüglich hat der Geschäftsführer der Franziskusheim gGmbH, Herr Frenken, sich dahingehend geäußert, das Projekt auch nach dem Ende der Förderung durch das Land weiter fortführen zu wollen. Seine Gesellschaft sei jedoch nicht in der Lage, die gesamten Kosten zu tragen. Sofern die Stadt bereit wäre, nach der Beendigung der Landesförderung  einen jährlichen Betrag i. H. v. 25.000 € als Fördersumme für die Quartiersarbeit zur Verfügung zu stellen, könne das Projekt weiter geführt werden. Hierbei trage dann die Franziskusheim gGmbH zukünftig einen Großteil der Kosten.

 

Erfahrungen anderer Quartiersentwickler, die bereits viele Jahre in diesem Arbeitsbereich tätig sind, bestätigen die Aussage, dass der Aufbau und die Quartiersentwicklung etwa 5 bis 6 Jahre in Anspruch nehmen, bis sich die positiven Entwicklungen, Angebote und Veränderungen im Quartier etabliert und verfestigt haben. Und auch darüber hinaus sei die Arbeit eines Quartiersentwicklers bzw. Quartiersmanagers nötig, der Entwicklungen steuert, moderiert und anstößt.

 

Obwohl die Landesförderung ausschließlich den Focus auf den Begriff altengerecht legt und damit grundsätzlich den Arbeitsbereich der Quartiersentwicklung eingrenzt, ist Frau Hafers-Weinberg bereits heute weit über die Gruppe der älteren Personen hinaus vernetzt. Entstandene Angebote können von Jung und Alt genutzt werden. Durch eine Fortführung des Projektes sowie eine nachhaltige Förderung seitens der Stadt kann der Focus der Arbeit der Quartiersentwicklerin zukünftig auf alle Altersgruppen und auch auf das gesamte Stadtgebiet erweitert werden. Diese Erweiterung wurde bereits mit Frau Hafers-Weinberg thematisiert.

 

Die Verwaltung möchte mit einer nachhaltigen Förderung der Quartiersarbeit frühzeitig absehbare Entwicklungen im Rahmen des demografischen Wandels aufgreifen und notwendige Maßnahmen und Schritte einleiten und steuern können. Eine zahlenmäßige Ausgestaltung der Pflegeplanung reicht zukünftig nicht mehr aus, da die Gruppe älterer Personen zukünftig immer größer werden  und der Bedarf nach Pflegeplätzen steigen wird sowie dieser Bedarf von Heimpflegeangeboten nicht mehr gedeckt werden können wird. Um dieser Entwicklung entgegen steuern zu können, müssen ältere Personen in ihrem Wunsch unterstützt werden, längst möglich und selbstständig in ihren Wohnungen leben zu können. Neben der Entwicklung entsprechender Angebote, die dies ermöglichen, sind ebenfalls Angebote für jüngere Altersgruppen zu schaffen, die ein Leben und das Älterwerden im Quartier langfristig attraktiv machen. Eine gut funktionierende Quartiersarbeit wird in der Lage sein, notwendige Schritte maßgeblich und effektiv zu begleiten, aber auch Barrieren zwischen den Altersgruppen abzubauen.

 

Vor dem Hintergrund der sich für die soziale Entwicklung der Stadt Geilenkirchen durch die Quartiersarbeit ergebenden Möglichkeiten, scheint die vorgesehene jährliche Fördersumme angemessen und günstig und wird sich regelmäßig und schnell amortisieren. Geht man bei durchschnittlichen Pflegekosten von etwa 4000 € monatlich und einem von der Sozialhilfe zu tragenden Anteil von etwa 2000 € davon aus, dass eine ältere Person mit Hilfe der Quartiersarbeit ein Jahr länger in der eigenen Wohnung leben kann, wird schnell erkennbar, dass eine Förderung der Arbeit auch aus finanzieller Sicht der Kommune günstig ist.