Betreff
Durchführung der städtischen Empfänge Landpartie und Neujahrsempfang
Vorlage
1082/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt, den Neujahrsempfang ab dem Jahr 2018 als einzigen städtischen Empfang durchzuführen. Eingeladen werden die in der Vorlage genannten Personenkreise. Die Verwaltung wird damit beauftragt, in einem rotierenden Prinzip möglichst viele verschiedene Bereiche und Personenkreise zu berücksichtigen.

 


Sachverhalt:

 

In diesem Jahr wurde von der Stadt Geilenkirchen erstmals und mit großem Erfolg ein städtischer Neujahrsempfang in der Realschule durchgeführt. Unter den geladenen Gästen befanden sich Vertreter aus der Politik und Wirtschaft, der Vereinswelt, dem Militär, den Schulen und anderen Geilenkirchener Institutionen. Insgesamt waren ca. 280 Gäste anwesend. Die Kosten wurden in diesem Jahr durch Sponsoring aufgefangen. Für das kommende Jahr wurden 6.000 € zur Finanzierung der Sachkosten im Haushalt veranschlagt. Hinzuzurechnen sind Verwaltungskosten die kalkulatorisch mit ca. 3.000 € angesetzt werden.

  

Daneben fand bisher als städtischer Empfang die Landpartie statt. Die historisch gewachsene Veranstaltung fand jährlich vor dem Hintergrund der Sommerkirmes in Hünshoven auf dem Hünshovenerhof statt und war ein Zusammentreffen von Vertretern der Politik, des Militärs, Vertretern öffentlicher Institutionen wie auch einigen Vertretern der Geilenkirchener Vereinen. Vor dem Hintergrund der Haushaltssicherung entschied sich der Rat im Mai 2011 die Landpartie in einem 2-Jahres-Rhythmus stattfinden zu lassen, beginnend mit dem Jahr 2012. Im Durchschnitt sind für die letzten drei Veranstaltungen Sachkosten in Höhe von 3.200 € angefallen, die über die Haushaltsstelle für Repräsentationskosten abgerechnet wurden. Die kalkulatorischen Verwaltungsausgaben lagen bei durchschnittlich 2.400 € pro Veranstaltung.

 

Aus Kostengründen sollte in Erwägung gezogen werden, den Neujahrsempfang als einzigen städtischen Empfang jährlich durchzuführen. Zu dem Kreis der geladenen Gäste könnten neben den oben genannten Personen in einem rotierenden Prinzip Vertreter und Mitarbeiter weiterer Institutionen wie Kindergärten, medizinischen Einrichtungen, Behörden, Ehrenamtlern etc. eingeladen werden. Darüber hinaus könnten am Beispiel der Landpartie für einen karitativen Zweck Spenden gesammelt werden.