Betreff
Vorstellung eines Eckpunktepapiers zum Haushaltsplan 2018
Vorlage
1086/2017
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand soll der Haushaltsplan 2018 in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.11.2017 eingebracht und in der Sitzung des Rates am 13.12.2017 beschlossen werden.

 

Nachfolgend gibt die Verwaltung wesentliche Eckpunkte des Haushaltsplanes bekannt. Diese Vorgehensweise soll dazu dienen, den Fraktionen frühzeitig wichtige Erkenntnisse für die Haushaltsberatungen mitzuteilen.

 

Die wichtigsten Ertrags- und Aufwandspositionen stellen sich gegenüber dem Plan 2017 wie folgt dar:

 

 

I.     Erträge

 

1)     Grundsteuer A

 

Die Erträge steigen um 2.513 € auf 170.065 €.

 

2)     Grundsteuer B

 

Die Erträge steigen um rund 69.295 € auf 4.689.006 €. Grund hierfür sind Neuveranlagungen des Finanzamtes; d.h. Grundstücke, die bisher in der Grundsteuer A veranlagt wurden, sind nunmehr der Grundsteuer B zuzurechnen. Der Planung liegt die Prognose der kommunalen Spitzenverbände zu Grunde. 

 

3)     Gewerbesteuer

 

Die Erträge steigen sehr deutlich um 892.075 € auf 9.552.475 €. Der Planung liegt die Annahme zu Grunde, dass im Jahr 2017 Mehrerträge in Höhe von 1,5Mio. € gegenüber der Planung 2017 erwartet werden und sich dieses hohe Niveau tendenziell fortsetzt. Der Planung liegt die Prognose der kommunalen Spitzenverbände zu Grunde. 

 

4)     Vergnügungssteuer

 

Durch die Neueinrichtung einer Spielhalle im Gewerbegebiet steigen die Erträge aus der Vergnügungssteuer auf 530.000 € an.

 

5)     Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

 

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer erhöht sich gegenüber dem Jahr 2017 um 481.184 € auf 11.421.544 €. Der Planung liegt die Prognose der kommunalen Spitzenverbände zu Grunde.  

 

6)     Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

 

Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer steigt gegenüber dem Jahr 2017 um 300.398 € auf 1.591.766 € an. Der Planung liegt die Prognose der kommunalen Spitzenverbände zu Grunde.

 

7)     Schlüsselzuweisungen vom Land

 

Die Schlüsselzuweisungen steigen gegenüber dem Jahr 2017 um rund 150.000 € auf 9.768.915 €. Der Planung liegt die 1. Modellrechnung des Heimatministeriums zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2018 zu Grunde.

 

8)     Schul- und Sportpauschale

 

Die Schul- und Sportpauschale steigt gegenüber dem Jahr 2017 leicht um rund 10.000 € auf 674.194 € an. Der Planung liegt die 1. Modellrechnung des Heimatministeriums zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2018 zu Grunde.

 

9) Kompensationsleistungen Familienleistungsausgleich und Steuervereinfachungsgesetz

 

Die Kompensationsleistungen steigen gegenüber dem Jahr 2017 um rund 34.000 € auf 1.105.317 €. Der Planung liegt die 1. Modellrechnung des Heimatministeriums zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2018 zu Grunde.

 

10) Kostenerstattung des Landes (Flüchtlinge)

 

Die pauschale Zuweisung des Landes sinkt um 1.340.000 € auf 1.560.000 €. Bereits im Verlauf des Jahres 2017 zeichnen sich eine deutlich geringe Fallzahl und damit auch geringere Zuweisungen als erwartet ab. Der weiteren Planung liegt eine Schätzung der voraussichtlichen Fallzahlen des Sozialamtes sowie der Entwurf der Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes 2017 mit einer prognostizierten Kostenerstattung von 866 € pro Monat je anerkanntem Asylbewerber zu Grunde.

 

 

II.   Aufwendungen

 

1)     Personalaufwendungen

 

Der Ansatz steigt gegenüber dem Jahr 2017 um voraussichtlich 796.011 € bzw. 5,6 % auf 15.085.560 € an. Ursächlich hierfür sind unter anderem tarifliche Entgeltanpassungen, die neue Entgeltordnung für Beschäftigte, die Höherbewertung verschiedener Dienstposten sowie ein Stellenmehrbedarf in verschiedenen Bereichen der Verwaltung (Sozialer Dienst, Zentrale Vergabestelle) und der Kindertagesstätten. Hinzu kommt, dass das Personal für das Hallenbad nun für ein ganzes Jahr kalkuliert wurde, während 2017 nur ein halbes Jahr kalkuliert werden musste.

 

2)     Versorgungsaufwendungen

 

Lt. Mitteilung der Rheinischen Versorgungskasse steigen die Versorgungsaufwendungen um rund 140.000 € auf 1.999.998 € an.

 

3)     Kreisumlage

 

Die allgemeine Kreisumlage sinkt gegenüber dem Jahr 2017 voraussichtlich um rund 234.827 € auf 13.227.355 €. Ursächlich hierfür sind hauptsächlich Rückerstattungen des LVR an den Kreis Heinsberg, von denen nun auch die Kommunen durch eine insgesamt konstant bleibende Kreisumlage profitieren.

 

4)     Transferaufwendungen im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes

 

Die Sozialtransferaufwendungen für Asylbewerber sinken gegenüber dem Jahr 2017 voraussichtlich um 718.000 € auf nunmehr 2.222.000 €. Schon im Verlauf des Jahres 2017 konnte eine deutliche Entlastung gegenüber dem Planansatz festgestellt werden. Der weiteren Planung liegt eine Schätzung der voraussichtlichen Fallzahlen des Sozialamtes zu Grunde.

 

 

III. Hebesätze

 

Eine Anhebung der Hebesätze der Grundsteuern und der Gewerbesteuer ist vor dem Hintergrund der vorstehend genannten Entwicklungen voraussichtlich nicht erforderlich.

 

Es wird beabsichtigt, die Hebesätze für 2018 wie folgt festzusetzen:

 

-         Grundsteuer A 267 v.H.

 

-         Grundsteuer B 486 v.H.

 

-         Gewerbesteuer 418 v.H.

 

 

IV. Liquiditätskredite

 

Die Aufnahme von „echten“ Liquiditätskrediten (Kassenkrediten) wird auch im Haushaltjahr 2018 entbehrlich sein. Davon ausgenommen sind Liquiditätskredite im Zuge der Umsetzung des Förderprogramms Gute Schule 2020.

 

 

V.   Investitionskredite

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand kann in den Jahren 2018 bis 2021 eine Nettoneuverschuldung vermieden werden, d.h. die beabsichtigte Kreditaufnahme wird geringer sein als die geplante Tilgung von Kreditverbindlichkeiten. Es kann eine kontinuierliche Entschuldung prognostiziert werden.