Betreff
Vorstellung und Beratung der Forstbewirtschaftung durch den Bundesforst zur Beseitigung von Luftfahrthindernissen im Bereich der Anflugschneise Ost am NATO-Flugplatz Teveren
Vorlage
1087/2017
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Gemäß dem Bewirtschaftungsvertrag vom 27.03.1991 obliegt dem Bundesforst die Beseitigung von Luftfahrthindernissen und die Forstbewirtschaftung im betreffenden städtischen Waldbesitz.

Entsprechend dem Beschluss des Umwelt- und Bauausschusses vom 08.04.2014 wurde mit dem Bundesforstbetrieb Rhein-Weser vereinbart, dass auf der Grundlage einer Gesamtplanung jährlich die geplanten Forstmaßnahmen in den Waldflächen im Bereich der Anflugschneise Ost zum NATO-Flugplatz Teveren zuvor in einem städtischen Ratsgremium vorgestellt werden.

Die Hindernisbeseitigung außerhalb der Waldflächen obliegt den Grundstückseigentümern. Für die Stadt Geilenkirchen wären dies Flächen um die Sportplätze Teveren sowie am sog. Pastorenwäldchen.

In der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses vom 30.09.2014 wurden verbindliche Pläne vorgestellt, in denen die maximal zulässige Wuchshöhe im Bereich der Anflugschneise ausgewiesen wurde.

 

Dem Ausschuss werden die derzeit absehbaren, bis Ende Februar 2018 anfallenden forstlichen Maßnahmen in der Sitzung vorgestellt.


Finanzierung: