Betreff
Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW; Antrag auf Teilausbau der Straße Hinter den Höfen
Vorlage
1088/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss überweist die Angelegenheit in den Umwelt- und Bauausschuss und empfiehlt, den Ausbau der Erschließungsanlage „Hinter den Höfen“ wie geplant, im Investitionspro­gramm für 2021 vorzusehen.


Sachverhalt:

Mit den als Anlage beigefügten Anträgen wenden sich verschiedene Eigentümer von Grundstücken im Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 93 in Grotenrath an den Bürgermeister und beantragen den Teilausbau der Straße Hinter den Höfen.

 

Über den Antrag von Herrn Dr. Corsten wurden durch den Antragsteller auch die Fraktionsvorsitzenden informiert.

 

Die Anträge sind kommunalrechtlich als Anregung und Beschwerde nach § 24 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 8 der städtischen Hauptsatzung zu behandeln.

Danach ist gem. § 8 Abs. 4 der Hauptsatzung der Haupt- und Finanzausschuss für die Erledigung der Anregungen und Beschwerden zuständig.

Nach § 8 Abs. 5 prüft der Haupt- und Finanzausschuss diese inhaltlich und überweist sie an die zur Entscheidung berechtigte Stelle. Bei der Überweisung kann er Empfehlungen aussprechen, an die die zur Entscheidung berechtigte Stelle nicht gebunden ist.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Bei der Erschließungsanlage „Hinter den Höfen“ handelt es sich insgesamt um eine Anlage, die beginnend an dem im Trennprinzip ausgebauten Teilstück (ab Haus Nr. 18) bis zur Einmündung in die Corneliusstraße (Haus Nr. 251) derzeit als sogenannte Baustraße ausgebaut und aufgrund der noch fehlenden Herstellungsmerkmale (Straßenentwässerung, Fahrbahn mit Unterbau, beidseitige Gehwege mit fester Decke, ordnungsgemäße Straßenbeleuchtung) noch nicht erstmalig endgültig hergestellt ist.

 

Da in der Straße noch relativ viele Baulücken vorhanden sind, wurde bislang von einem Fertigausbau abgesehen, um zu vermeiden, dass die Anlage durch den künftigen Baustellenverkehr im Zuge der Errichtung der privaten Bauvorhaben beschädigt wird.

Mit dieser Begründung wurde auch der beabsichtigte Fertigausbau im o. g. Baugebiet seiner­zeit auf unbestimmte Zeit verschoben.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass die restlichen Baulücken in den nächsten Jahren geschlossen werden. Daher ist der Fertigausbau der gesamten Verkehrsanlage im derzeitigen Entwurf des Investitionsprogramms für 2021 vorgesehen.

 

Sollte ein vorgezogener Teilausbau in Frage kommen, müssten die erforderlichen Haushaltsmittel veranschlagt und ein Bauprogramm für die gesamte Erschließungsanlage aufgestellt und beschlossen werden.

 

Zur mangelnden Breitbandversorgung im Baugebiet ist zu sagen, dass aus Sicht der Stadt im Zuge der seinerzeitigen Nachfragebündelung der Deutschen Glasfaser alles getan wurde, um eine Glasfaserversorgung zu erreichen.

So wurden beispielsweise im Nachgang zur Informationsveranstaltung der Deutschen Glasfaser mehrmals Pläne des Baugebietes ausgetauscht und um die Verlegung der Leitungen nachgesucht.

Mangels Wirtschaftlichkeit für das Versorgungsunternehmen ist es zu einer Glasfaserschließung bislang leider noch nicht gekommen.

Da die Deutsche Telekom die Kabelverzweiger in Grotenrath jedoch vor einigen Jahren über Glasfaserkabel ans Telefonnetz angebunden hat, haben die Anlieger im Baugebiet die Möglichkeit, über die Telekom einen VDSL-Anschluss zu erhalten und somit Übertragungsgeschwindigkeiten jenseits der 16 MB/s zu erreichen.

Der Ausschuss möge über die Erledigung der Eingabe befinden bzw. die Angelegenheit zur Beratung und Beschlussfassung in den Umwelt- und Bauausschuss verweisen.