Betreff
Beratung und Entscheidung über die Erschließungsplanung und die Übernahme der Erschließungsanlagen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 113 in Hünshoven, östlich des Flussviertels und westlich des Pater-Briers-Wegs
Vorlage
1090/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Die Erschließungsplanung zum Bebauungsplangebiet Nr. 113 wird vorbehaltlich der Bauleitplanung beschlossen. Die Verwaltung wird anschließend ermächtigt, zur Übernahme der herzustellenden Kanäle und Erschließungsanlagen in die Baulast der Stadt einen Erschließungsvertrag abzuschließen.

Die Erschließungsanlagen und Kanäle werden in das Eigentum der Stadt Geilenkirchen übernommen.

 


Sachverhalt:

Mit der betreffenden Bauleitplanung wird die Erschließung weiterer Wohnbauflächen im Stadtteil Hünshoven realisiert. Die Verabschiedung des Bebauungsplanes Nr. 113 als Satzung durch den Rat der Stadt Geilenkirchen soll in der Sitzung am 08.11.2017 erfolgen.

 

Auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrages vom 29.08.2013 hat die Entwicklungsgesell-schaft Stadt Geilenkirchen GmbH durch das Büro Brendt die betreffende Erschließungspla-nung erarbeiten lassen. Die Verkehrsflächen sollen entsprechend dem in der Stadt Geilenkir-chen üblichen Standard hergestellt werden. Vorgesehen ist ein einstufiger Ausbau.

Die Straßen und Kanäle sollen nach regelgerechter Fertigstellung in die Baulast der Stadt Geilenkirchen übergehen. Hierzu wird mit der Entwicklungsgesellschaft ein entsprechender Erschließungsvertrag geschlossen.

Der Lageplan zum Straßenbauentwurf wird dem Ausschussvorsitzenden und den Fraktions-vorsitzenden mit der Sitzungseinladung zugestellt sowie für alle Stadtverordnete im Ratsin-formationssystem eingestellt.

Das Büro Brendt wird dem Ausschuss die Planung der vorgesehenen Erschließungsanlagen sowie die örtliche Bauabwicklung vorstellen.