Beschlussvorschlag:
Der gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW
vom Kämmerer auf- und vom Bürgermeister dem Rat zur Feststellung zugeleitete
Jahresabschluss nebst Lagebericht und Anhang vom 23.05.2016 ist vom
Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 GO NRW geprüft worden.
Das Prüfungsergebnis ist im
Prüfungsbericht vom 16.11.2017 und im Bestätigungsvermerk vom 27.11.2017*
festgehalten worden.
Der Jahresabschluss 2015 vom 23.05.2016 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt
*
redaktionelle Änderung nach Abhaltung der 4. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 27.11.2017
Sachverhalt:
Die
Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 GO NRW und in Anlehnung der vom
Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungsverhandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit
des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der
Vermögensgegenstände, Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend
auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung
der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des
Bürgermeisters der Stadt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Rechnungsprüfung ist der
Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die
Beurteilung bildet.
Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen
Einwendungen geführt.
Nach der Beurteilung des
Rechnungsprüfungsamtes aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den sie
ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Stadt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
Der vorstehende
Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und
in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsgemäßer Berichterstattung bei
Abschlussprüfungen (vgl. IDW PS 450) erstattet.