Betreff
Beschluss über die Behandlung des Fehlbetrages 2015
Vorlage
1098/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Nach Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2015 durch den Rat der Stadt Geilenkirchen wird der Jahresfehlbetrag 2015 in Höhe von 2.869.894,94 EURO der Ausgleichsrücklage entnommen.


Sachverhalt:

Nach Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses ist durch den Rat über die Behandlung des etwaigen Jahresfehlbetrages zu beschließen.