Beschlussvorschlag:
Die Niederschlagswassergebühr wird für das Jahr 2018 auf 0,68 €/m² angeschlossener befestigter Grundstücksfläche, die Schmutzwassergebühr auf 3,10 €/m³ Frischwassermaßstab festgesetzt.
Sachverhalt:
Die Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserbeseitigung im Jahr 2018 (Niederschlagswasser- und Schmutzwasserbeseitigung) ist als Anlage beigefügt.
A. Bemessungsgrundlagen
Für die Ermittlung der Benutzungsgebühren wird von folgenden Bemessungsgrundlagen ausgegangen:
a) Niederschlagswassergebühr:
gebührenfähige Aufwendungen: 2.259.008,44 €
Einheiten (befestigte Flächen): 3.304.225,00 m²
b) Schmutzwassergebühr:
gebührenfähige Aufwendungen einschl.
Kostenunterdeckung aus 2014 3.861.113,95 €
Einheiten (Frischwassermaßstab): 1.247.467,00 m³
B.
Niederschlagswassergebühr
Unter Berücksichtigung der unter A.a) genannten Faktoren ergibt sich für das Jahr 2018 eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,68 €/m2 befestigter Fläche mit Anschluss an die Abwasseranlage (Vorjahr 0,67 €/m²).
Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Gebühr um 0,01 €/m² befestigter Fläche an.
C. Schmutzwassergebühr
Unter Berücksichtigung der unter A.b) genannten Faktoren ergibt sich für das Jahr 2018 eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 3,10 €/m³ Frischwassermaßstab (Vorjahr 3,13 €/m³).
Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die Gebühr um 0,03 €/m³ Frischwassermaßstab.