Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenbedarfsberechnung 2018 für die Abwasserbeseitigung
Vorlage
1104/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Niederschlagswassergebühr wird für das Jahr 2018 auf 0,68 €/m² angeschlossener befestigter Grundstücksfläche, die Schmutzwassergebühr auf 3,10 €/m³ Frischwassermaßstab festgesetzt.

 


 

Sachverhalt:

 

Die Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserbeseitigung im Jahr 2018 (Niederschlagswasser- und Schmutzwasserbeseitigung) ist als Anlage beigefügt.

 

A. Bemessungsgrundlagen

 

Für die Ermittlung der Benutzungsgebühren wird von folgenden Bemessungsgrundlagen  ausgegangen:

 

a)     Niederschlagswassergebühr:

gebührenfähige Aufwendungen:                                          2.259.008,44 €

Einheiten (befestigte Flächen):                                            3.304.225,00 m²

 

 

b)     Schmutzwassergebühr:

gebührenfähige Aufwendungen einschl.

Kostenunterdeckung aus 2014                                              3.861.113,95 €

Einheiten (Frischwassermaßstab):                                        1.247.467,00 m³

 

 

B. Niederschlagswassergebühr

 

Unter Berücksichtigung der unter A.a) genannten Faktoren ergibt sich für das Jahr 2018 eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,68 €/m2 befestigter Fläche mit Anschluss an die Abwasseranlage (Vorjahr 0,67 €/m²).

Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Gebühr um 0,01 €/m² befestigter Fläche an.

 

C. Schmutzwassergebühr

 

Unter Berücksichtigung der unter A.b) genannten Faktoren ergibt sich für das Jahr 2018 eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 3,10 €/m³ Frischwassermaßstab (Vorjahr 3,13 €/m³).

Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die Gebühr um 0,03 €/m³ Frischwassermaßstab.