Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenbedarfsberechnung 2018 für die Abfallentsorgung
Vorlage
1107/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Grundgebühr wird für das Jahr 2018 auf 67,00 €/Einheit, die gewichtsbezogene Gebühr auf 0,16 €/kg Bio- und Restabfall festgesetzt.

 


 

Sachverhalt:

 

Die Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung im Jahr 2018 ist als Anlage beigefügt.

 

A. Bemessungsgrundlagen

 

Für die Ermittlung der Benutzungsgebühren wird von folgenden Bemessungsgrundlagen ausgegangen:

 

a)     Grundgebühr:

gebührenfähige  Aufwendungen:                                         879.599,80 €

Einheiten:                                                                                13.130,00 Stk.

 

b)     Gewichtsbezogene Gebühr:

gebührenfähige Aufwendungen:                                          789.634,22 €

Einheiten:                                                                           4.929.000,00 kg

 

 

B. Grundgebühr

 

Unter Berücksichtigung der unter A.a) genannten Faktoren ergibt sich für das Jahr 2018 eine Grundgebühr in Höhe von 67,00 € je Einheit (Vorjahr 76,00 €/Einheit).

Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die Grundgebühr damit um 9,00 €/Einheit.

 

C. Gewichtsbezogene Gebühr

 

Unter Berücksichtigung der unter A.b) genannten Faktoren ergibt sich für das Jahr 2018 eine gewichtsbezogene Gebühr in Höhe von 0,16 €/kg Rest- u. Bioabfall (Vorjahr 0,19 €/kg).

Im Vergleich zum Vorjahr sinkt diese Gebühr um 0,03 €/Einheit.


Anlagen: