Beschlussvorschlag:
Die Grundgebühr wird für das Jahr 2018 auf 67,00 €/Einheit, die gewichtsbezogene Gebühr auf 0,16 €/kg Bio- und Restabfall festgesetzt.
Sachverhalt:
Die Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung im Jahr 2018 ist als Anlage beigefügt.
A.
Bemessungsgrundlagen
Für die Ermittlung der Benutzungsgebühren wird von folgenden Bemessungsgrundlagen ausgegangen:
a) Grundgebühr:
gebührenfähige Aufwendungen: 879.599,80 €
Einheiten: 13.130,00 Stk.
b) Gewichtsbezogene Gebühr:
gebührenfähige Aufwendungen: 789.634,22 €
Einheiten: 4.929.000,00 kg
B.
Grundgebühr
Unter Berücksichtigung der unter A.a) genannten Faktoren ergibt sich für das Jahr 2018 eine Grundgebühr in Höhe von 67,00 € je Einheit (Vorjahr 76,00 €/Einheit).
Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die Grundgebühr damit um 9,00 €/Einheit.
C.
Gewichtsbezogene Gebühr
Unter Berücksichtigung der unter A.b) genannten Faktoren ergibt sich für das Jahr 2018 eine gewichtsbezogene Gebühr in Höhe von 0,16 €/kg Rest- u. Bioabfall (Vorjahr 0,19 €/kg).
Im Vergleich zum Vorjahr sinkt diese Gebühr um 0,03 €/Einheit.
Anlagen: