Betreff
61. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche am Ortsrand Immendorfs, südöstlich der Ringstraße, südwestlich des Sportplatzes und nordöstlich der Umgehungsstraße B 56
Verabschiedung des Vorentwurfes der Flächennutzungsplanänderung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
030/2009
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Vorentwurf der Bebauungsplanänderung wird zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verabschiedet.

 

 


 

Inzwischen wurde ein Vorentwurf zur 61. Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet. Dieser sieht vor, entlang der Ringstraße Allgemeine Wohngebiete auszuweisen. Hier könnten zwei Wohnhäuser entstehen, die unmittelbar durch die Ringstraße erschlossen werden. Der dahinter liegende Bereich ist der Stadt zum Kauf angeboten und würde sich, nicht zuletzt aufgrund der Lage neben vorhandenen öffentlichen Einrichtungen, für eine öffentliche Nutzung eignen. Er soll die Darstellung „Grünflächen“ erhalten, bei der verschiedene Nutzungen denkbar wären, von einer Ergänzung der Sportanlagen bis hin zu Ausgleichsflächen.

 

Die ursprünglich in Erwägung gezogene Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche mit dem Ziel, dort eine Fläche für die jährlich stattfindende Schützenkirmes zu realisieren, wird nicht getroffen. Nach dem inzwischen vorliegenden Gutachten zur schalltechnischen Untersuchung des Plangebietes ist die Fläche als Kirmesplatz ungeeignet, da ab 20.00 Uhr die Immissionsrichtwerte der Freizeitlärmverordnung erheblich überschritten würden. Eine Darstellung im Flächennutzungsplan z. B. als Schützenwiese scheidet daher aus.

 

Die Fraktionsvorsitzenden sowie der Ausschussvorsitzende erhalten den Vorentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie das Schallschutzgutachten vorab.