Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenbedarfsberechnung 2018 für die Straßenreinigung und den Winterdienst
Vorlage
1109/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Straßenreinigungsgebühr wird für das Jahr 2018 mit 1,15 €/Frontmeter, die Winterdienstgebühr mit 0,60 €/Frontmeter festgesetzt.

 


 

Sachverhalt:

 

Die Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung und den Winterdienst im Jahr 2018 ist als Anlage beigefügt.

 

A. Bemessungsgrundlagen

 

Für die Ermittlung der Benutzungsgebühren wird von folgenden Bemessungsgrundlagen ausgegangen:

 

a)     Straßenreinigungsgebühr:

gebührenfähige Aufwendungen einschl.

Kostenunterdeckung aus Vorjahren:                                                115.623,26 €  

Einheiten (Frontmeter):                                                                   100.150 lfdm

 

 

b)     Winterdienstgebühr:

gebührenfähige Aufwendungen einschl.

Kostenunterdeckung aus Vorjahren:                                                  77.253,35 €

Einheiten (Frontmeter):                                                                   129.080 lfdm

 

 

B. Straßenreinigungsgebühr

 

Unter Berücksichtigung der unter A.a) genannten Faktoren ergibt sich für das Jahr 2018 eine Straßenreinigungsgebühr in Höhe von 1,15 €/lfdm Frontmeter (Vorjahr 1,24 €/lfdm).

Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die Gebühr um 0,09 €/lfdm.

 

C. Winterdienstgebühr

 

Unter Berücksichtigung der unter A.b) genannten Faktoren ergibt sich für das Jahr 2018 eine Winterdienstgebühr in Höhe von 0,60 €/lfdm Frontmeter (Vorjahr 0,57 €/lfdm).

Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Gebühr um 0,03 €/lfdm.