Beschlussvorschlag:
Die Straßenreinigungsgebühr wird für das Jahr 2018 mit 1,15 €/Frontmeter, die Winterdienstgebühr mit 0,60 €/Frontmeter festgesetzt.
Sachverhalt:
Die Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung und den Winterdienst im Jahr 2018 ist als Anlage beigefügt.
A.
Bemessungsgrundlagen
Für die Ermittlung der Benutzungsgebühren wird von folgenden Bemessungsgrundlagen ausgegangen:
a) Straßenreinigungsgebühr:
gebührenfähige Aufwendungen einschl.
Kostenunterdeckung aus Vorjahren: 115.623,26 €
Einheiten (Frontmeter): 100.150 lfdm
b) Winterdienstgebühr:
gebührenfähige Aufwendungen einschl.
Kostenunterdeckung aus Vorjahren: 77.253,35 €
Einheiten (Frontmeter): 129.080 lfdm
B. Straßenreinigungsgebühr
Unter Berücksichtigung der unter A.a) genannten Faktoren ergibt sich für das Jahr 2018 eine Straßenreinigungsgebühr in Höhe von 1,15 €/lfdm Frontmeter (Vorjahr 1,24 €/lfdm).
Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die Gebühr um 0,09 €/lfdm.
C. Winterdienstgebühr
Unter Berücksichtigung der unter A.b) genannten Faktoren ergibt sich für das Jahr 2018 eine Winterdienstgebühr in Höhe von 0,60 €/lfdm Frontmeter (Vorjahr 0,57 €/lfdm).
Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Gebühr um 0,03 €/lfdm.