Betreff
Vorlage und Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit -plan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2018
Vorlage
1120/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung mit –plan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2018.


Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit Anlagen für das Jahr 2018 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Bürgermeister Schmitz wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in seiner Haushaltsrede Stellung zum vorgelegten Haushalt nehmen.

 

In der folgenden Ratssitzung haben die Fraktionsvorsitzenden Gelegenheit, ihre Haushaltsreden abzuhalten. Anschließend soll ein Beschluss über den vorgelegten Haushalt gefasst werden. 

 

Der Ergebnisplan sieht für das Jahr 2018 ordentliche Erträge in Höhe von 64.703.615 € vor.  Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 1.707.808 €  bzw. 2,7 %. Die Steigerung resultiert im Wesentlichen aus steigenden Steuererträgen, steigenden Schlüsselzuweisungen sowie steigenden Transfererträgen.

Demgegenüber stehen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 67.036.166 €. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 1.251.622 € bzw. 1,9 %. Die Steigerung resultiert im Wesentlichen aus steigenden Personalaufwendungen sowie steigenden Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

 

Neben den ordentlichen Erträgen werden Finanzerträge in einer Höhe von 772.435 € erwartet. Diese Finanzerträge werden insbesondere aus Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erzielt. Für Finanzaufwendungen, vornehmlich Zinsaufwendungen, werden 663.500 € veranschlagt.

 

Der Gesamtergebnisplan sieht demnach einen Jahresfehlbetrag von 2.223.616 € vor. Dies ent-spricht einer Verringerung gegenüber dem Jahr 2017 um 619.271 €. Der Jahresfehlbetrag soll durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gedeckt werden. 

 

Die mittelfristige Ergebnisplanung sieht eine kontinuierliche Verringerung des Jahresfehlbetrages vor. Im Jahr 2020 soll ein Überschuss in Höhe von 114.914 €, im Jahr 2021 von 1.390.268 € erzielt werden.

 

Unter Beachtung des Orientierungsdatenerlasses des Landes NRW, des Wegfalls der Abfinanzierung des Fonds Deutsche Einheit ab 2020 sowie unter Beachtung des Personalentwicklungskonzeptes in der Fassung der Fortschreibung aus dem Jahr 2014 kann die Stadt Geilenkirchen im Haushaltsjahr 2020 den Haushaltsausgleich herstellen. Sollten die vorstehend genannten Prämissen nicht eingehalten werden können, werden weitere Konsolidierungsmaßnahmen zur Herstellung des Haushaltsausgleichs erforderlich sein.

 

Der Finanzplan 2018 sieht einen positiven Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1.451.556 € vor. In den Folgejahren ist dieser Saldo  weiterhin positiv und steigt bis auf 4.895.142 € im Jahr 2021 an.

 

Der Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit reicht im Jahr 2018 jedoch alleine nicht aus, um die ordentliche Tilgung der Investitionskredite zu decken.

 

Der Finanzplan 2018 schließt unter Berücksichtigung aller geplanten Ein- und Auszahlungen mit einer Änderung des Finanzmittelbestandes in Höhe von -154.444 € ab.  Die geplante Kreditaufnahme für Investitionen beträgt 2.544.263 €.

 

Geplant sind investive Auszahlungen in Höhe von rd. 9.150.921 €. Schwerpunkte liegen in der Umsetzung des Programms Gute Schule 2020, dem Bau einer Turnhalle in Gillrath, dem Projekt Klimabildungszentrum Gesamtschule Geilenkirchen sowie der Sanierung der Mehrzweckhalle Lindern. Darüber hinaus wird in den Brandschutz städtischer Grundschulen sowie den Bau eines Bürgerhauses im Ortsteil Bauchem investiert. Zusätzlich wird im Tiefbaubereich in den Ausbau von Straßen und in die Erneuerung bzw. Erweiterung der Kanalisation investiert.

 

Die Steuersätze der Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2018 sollen gegenüber dem Ansatz 2017 unverändert bleiben.

 

Grundsteuer A  = 267 v. H.

Grundsteuer B  = 486 v. H.

Gewerbesteuer = 418 v. H.