Betreff
Änderung der Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Sicherung von Durchführungsmaßnahmen im Stadtumbaugebiet "Fliegerhorstsiedlung Teveren"
Vorlage
1130/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Die Satzung wird beschlossen


Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des im Jahr 2016 verabschiedeten Entwicklungskonzeptes wurde in der 21. Sitzung des Stadtrates am 26.10.2016 die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Sicherung von Durchführungsmaßnahmen im Stadtumbaugebiet „Fliegerhorstsiedlung Teveren“ beschlossen.

Hintergrund für diese Satzung war es, Vorhaben und Maßnahmen zu verhindern, die dem beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzept entgegenstehen. Durch die Verweisung auf § 14 Abs. 1 BauGB begründet eine solche Satzung im Grunde eine Veränderungssperre, welche die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen (sowie Aufschüttungen, Abgrabungen, Ausschachtungen oder Ablagerungen), die Beseitigung baulicher Anlagen und ebenfalls die erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderung von Grundstücken und baulichen Anlagen erfasst und unter einen Genehmigungsvorbehalt stellt.

Die in § 3 formulierte Genehmigungspflicht ist Kernelement der Satzung und hier das entscheidende Instrument, Fehlentwicklungen zu erkennen und wirksam zu verhindern. Ohne diesen Genehmigungsvorbehalt wäre eine Absicherung der Leitziele und Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept nicht möglich.

 

Sofern das fortgeschriebene Entwicklungskonzept wie vorgeschlagen in dieser Sitzung und in der Ratssitzung am 13.12.2017 beschlossen wird, ist es erforderlich, die vorhandene Satzung über die Sicherung von Durchführungsmaßnahmen auf die Inhalte des nunmehr fortgeschriebenen Konzeptes anzupassen bzw. entsprechend abzuändern.

 

In § 1 Absatz 2 der Satzung wäre die Datumsangabe „26.10.2016“ in „13.12.2017“ zu ändern.

 

Es wird daher vorgeschlagen, folgende Änderungssatzung zu beschließen:

 

Satzung

 

vom ……….…….2017 zur Änderung der Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Sicherung von Durchführungsmaßnahmen im Stadtumbaugebiet „Fliegerhorstsiedlung Teveren“ vom 17.11.2016

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966), und des § 171 d Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. 07.2017 (BGBl. I S. 2808), hat der Rat der Stadt Geilenkirchen in seiner Sitzung am 13.12.2017 die folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel 1

 

§ 1 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

 

Im Satz 1 wird die Datumsangabe „26.10.2016“ durch „13.12.2017“ ersetzt.

 

Artikel 2

 

Die Satzung tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft.