Betreff
Antrag des Fördervereins der Ortsvereine Würm auf Umschuldung eines Kredites
Vorlage
1141/2017
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag über die Gestattung der Nutzung der Bürgerhalle in Würm dahingehend zu ändern, dass § 2 wie folgt neu gefasst wird:

 

„§ 2 Nutzungsentschädigung

 

Die Gebrauchsüberlassung der Bürgerhalle an den Förderverein erfolgt im Zeitraum vom 01.01.2018-31.12.2027 gegen Zahlung einer monatlichen Nutzungsentschädigung in Höhe von 450 €, die jeweils zum ersten des Monats auf ein Konto der Stadtkasse einzuzahlen ist.

 

Ab dem 01.01.2028 erfolgt die Gebrauchsüberlassung der Bürgerhalle an den Förderverein unentgeltlich.“

 

Nach rechtskräftiger Änderung des Vertrages löst die Stadt das Darlehen bei der Volksbank Heinsberg e.G. mit der zum 30.12.2017 vorhandenen Restschuld in Höhe von 52.635,52 € ab. Eine etwaige Vorfälligkeitsentschädigung ist durch den Förderverein zu zahlen.

 

Der Rat genehmigt zur Ablösung des Darlehens eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 52.635,52 €. Die Mittel werden dem derzeitigen Bestand der liquiden Mittel entnommen.


Antragstext:

 

Mit Schreiben vom 29.11.2017 (Anlage 1) beantragt der Förderverein der Ortsvereine Würm e.V. die Übernahme der zum 30.12.2017 vorhandenen Restschuld eines Kredites des Fördervereins bei der Volksbank Heinsberg e.G. zur Finanzierung der Bürgerhalle in Würm in Höhe von 52.635,52 € durch die Stadt.

 

Im Gegenzug wird der Förderverein eine Nutzungsentschädigung für die Bürgerhalle Würm an die Stadt zahlen, welche Zins und Tilgung der übernommenen Restschuld deckt.

 

Hinsichtlich der weiteren Begründung wird auf den Antrag verwiesen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung vertritt weiterhin die Auffassung, dass ein akutes Finanzierungsproblem für die Bürgerhalle Würm nicht erkennbar ist. Der betreibende Verein erwirtschaftet Gewinne und die Kredite gegenüber den Kreditinstituten konnten regulär bedient werden.

 

Darüber hinaus hat sich der Förderverein sowohl im Rahmen einer Bau- und Finanzierungsvereinbarung (Anlage 2) als auch im Rahmen eines Vertrages über die Gestattung der Nutzung der Bürgerhalle (Anlage 3) zur Fertigstellung und Nutzung der Bürgerhalle für den Zeitraum von 50 Jahren verpflichtet. Diese Vereinbarungen waren und sind bindend. 

 

Dennoch hat die Verwaltung bei der Beratung der Vorlage 1134/2017 im Haupt- und Finanzausschuss erkannt, dass eine Mehrheit der dort anwesenden Ausschussmitglieder den Förderverein der Ortsvereine Würm analog zum Finanzierungsmodell des Bürgerhauses in Bauchem unterstützen möchte.

 

Da es bereits einen Vertrag über die Gestattung der Nutzung der Bürgerhalle in Geilenkirchen-Würm (Anlage 2) gibt, müsste dieser lediglich in § 2 „Unentgeltlichkeit“ dahingehend geändert werden, dass zukünftig eine Nutzungsentschädigung gezahlt wird.

 

Die Nutzungsentschädigung ist als Annuität eines fiktiven Annuitätendarlehens mit einer Laufzeit und Zinsbindung von 10 Jahren und einem Zinssatz von 0,5% anzusehen.

Bei einer Restschuld von 52.635,52 € beträgt die Nutzungsentschädigung dann 450 € pro Monat bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Nach Ablauf von 10 Jahren ist das Darlehen damit zurückgezahlt.

 

Das Darlehen sollte erst dann abgelöst werden, wenn die Änderung des Vertrages über die Gestattung der Nutzung der Bürgerhalle in Geilenkirchen-Würm von beiden Seiten rechtskräftig unterzeichnet ist.

 

Darüber hinaus muss der Rat einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe der Restschuld von 52.635,52 € für das Haushaltsjahr 2017 zustimmen.