Betreff
Anregungen und Beschwerden nach § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
hier: Gewährung eines Zuschusses für den Bürgertreff Geilenkirchen
Vorlage
1144/2017
Art
Vorlage

Sachverhalt:

Der Bürgertreff Geilenkirchen e.V. hat erstmals zur Sitzung den Haupt- und Finanzausschusses am 18.10.2017 den Bedarf eines Zuschusses geltend gemacht. In der Sitzung des Ausschusses wurde die Entscheidung über die Anregung des Vereins auf die Ratssitzung am 08.11.2017 vertagt. Darüber hinaus wurde entschieden, dass die Gewährung eines Zuschusses von der Darstellung der finanziellen Situation des Vereins abhängig gemacht wird. Dies war bis zur Sitzung des Rates nicht erfolgt, so dass eine Entscheidung erneut vertagt wurde.

In der Zwischenzeit hat der Bürgertreff einen neuen Beschlussvorschlag inkl. eines Finanzierungsplans vorgelegt. Der Beschlussvorschlag des Vereins lautet wie folgt:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt, dem Bürgertreff einen jährlichen Zuschuss bis maximal 2.500 € zu gewähren.

Dieser Zuschuss kann bei Bedarf und nur bei gleichzeitigem Nachweis, dass die finanzielle Situation es erforderlich macht, ganz oder teilweise abgerufen werden.

 

Der Verein begründet den Beschlussvorschlag folgendermaßen:

 

Begründung:

 

Es gibt Jahre abhängig vom Spendenaufkommen, da kommt der Bürgertreff ohne Zuschuss aus.

In anderen Jahren mit geringerem Spendenaufkommen benötigt der Verein zur Deckung der laufenden Kosten und zur Aufrechterhaltung der umfangreichen Angebote eine Teilsumme oder den kompletten Betrag.

Die stabile Finanzierung der laufenden Kosten des Bürgertreffs ist abhängig vom Spendenaufkommen. Dies fällt jährlich sehr unterschiedlich aus. Im Falle des geringeren Spendenaufkommens benötigt der Verein zur Aufrechterhaltung der umfangreichen Angebote eine Teilsumme des Zuschusses oder den vollen Förderbetrag.

 

 

Der Rat wird um eine Entscheidung über den Beschlussvorschlag des Vereins gebeten.