Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, die Anhebung der Wertgrenze für die Visakontrolle des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Geilenkirchen auf 2.000,00 EUR zu erhöhen sowie bezüglich der Visakontrolle des Rechnungsprüfungsamtes betreffend Zahlungen von und an Bedienstete eine Wertgrenze von 100,00 EUR festzusetzen.
Sachverhalt:
Angesichts der vom Leiter des Rechnungsprüfungsamtes in der Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses am 27. November 2017 vorgetragenen Erläuterungen
für die verspätete Vorlage des Prüfberichtes zur Jahresrechnung 2015 wurde aus
den Reihen des Ausschusses vorgeschlagen, die Wertgrenze, ab der Finanzvorfälle
dem Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Visakontrolle zur Kenntnis zu geben
sind, von bisher 625,00 € auf 2.000,00 € anzuheben.
Die letzte Anpassung der Wertgrenze erfolgte zum 01.01.1998 in der
seinerzeitigen 3. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses.
Um eine Entlastung des RPA’es bezüglich der zeitlichen
Beanspruchung herbeizuführen, wurde in
der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 27.11.2017 vorgeschlagen die
Wertgrenze im o. a. Umfang anzupassen. Ob diese Maßnahme zielführend sein wird,
muss abgewartet werden.
Bisher wurden sämtliche Finanzvorfälle von und an Bedienstete unabhängig
von deren Höhe durch das RPA geprüft. Es wird vorgeschlagen auch hier eine
Wertgrenze festzulegen, vorgeschlagen wird hier eine Grenze von 100,00 € je
Finanzvorfall. Die Höhe dieser Wertgrenze wurde einvernehmlich mit dem
Antikorruptionsbeauftragten der Stadt abgesprochen.
Die Berechnung der Wertgrenzen richtet sich nach der Höhe der Auftrags-
bzw. Rechnungssumme; sofern Teilzahlungen unterhalb der Wertgrenzen
erforderlich sein sollten, sind die entsprechenden Anordnungen trotzdem durch
das RPA zu prüfen. Gleiches gilt für Anweisungen, die aus haushaltrechtlichen
Gründen auf unterschiedliche Untersachkonten zu buchen sind und jeweils die
Wertgrenze nicht erreichen. Die entsprechenden Vorgaben sind durch den
Bürgermeister in der Anpassung der maßgeblichen Dienstanweisung zu regeln.