Betreff
Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW; Verkehrs- und Straßenzustand in Prummern
Vorlage
1147/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Ortslage Prummern werden derzeit nicht durchgeführt. Die Verkehrssituation wird jedoch weiter beobachtet.

Die Ausbauentscheidung zur grundhaften Erneuerung des Pater-Briers-Weges wird zurückgestellt.


Sachverhalt:

 

Zur Verkehrsberuhigung in Prummern und zum Ausbau des Pater-Briers-Weges wurde mit Schreiben vom 05.06.2017/04.09.2017 eine Petition von Einwohnern eingereicht, die in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.10.2017 beraten und zur Entscheidung in eine der nächsten Sitzungen des Umwelt- und Bauausschusses verwiesen wurde. Auf die Vorlage 1049/2017 und die Niederschrift über die 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird Bezug genommen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Verwaltung beauftragt, die Verkehrsfrequenz in Prummern zu analysieren und den Kostenrahmen und evtl. Fördermöglichkeiten zum angeregten Ausbau des Pater-Briers-Weges zu ermitteln und die Arbeitsergebnisse in eine der nächsten Sitzungen des Umwelt- und Bauausschusses zu beraten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

1.  Analyse der Verkehrsfrequenz in Prummern

 

Auf Veranlassung der Stadt hat der Kreis Heinsberg in der Brüllschen Straße und zwar in Höhe des Hauses Nr. 31 in der Zeit vom 12.10.2017 um 12.00 Uhr bis 19.10.207 um 09.00 Uhr eine mobile Verkehrserfassungsanlage aufgestellt und die Verkehrsdaten entsprechend ausgewertet.

 

Aus Richtung K 24 befuhren 3.613 Pkw, 191 Lkw und 34 lange Gespanne die Straße. Von Süggerath bzw. aus dem westlichen Ortsteil kommend, wurden 3.203 Pkw, 204 Lkw und 41 Gespanne erfasst.

Insgesamt wurde die Verkehrsanlage von 7.286 Kraftfahrzeugen befahren. Dies entspricht einer durchschnittlichen Verkehrsbelastung von ca. 1.040 Fahrzeugen pro Tag.

Das Geschwindigkeitshistogramm zeigt, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h im gesamten Erfassungszeitraum lediglich von insgesamt 12 Kraftfahrzeugen, die mit Geschwindigkeiten zwischen 51 km/h und 60 km/h gemessen wurden, überschritten worden ist. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,16 % aller erfassten Fahrzeuge.

 

Die ausgewertete durchschnittliche Geschwindigkeit beträgt 28 km/h.

 

Nach Auffassung der Verwaltung sind geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen in Prummern auf Grundlage der durchgeführten Verkehrserhebung nicht erforderlich.

Hierbei ist zu bedenken, dass die Straßen „Immendorfer Weg, Norbertinerstraße und Brüllsche Straße“ aufgrund Ihrer Verkehrsfunktion auch zu einem nicht unerheblichen Anteil der Abwicklung von überörtlichem und durchgehendem Verkehr dienen.

Insoweit müssen die Verkehrsanlagen durch den Ausbaustandard bzw. durch ihre Ausstattung dieser Funktion auch gerecht werden. Eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit durch Maßnahmen zur Minderung der Geschwindigkeit, ist nach Auffassung der Verwaltung nicht zielführend.

 

2.  Kostenrahmen und evtl. Fördermöglichkeiten Pater-Briers-Weg

 

Nach der derzeitigen Förderkulisse kommt für den Pater-Briers-Weg eine Förderung nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau –FöRi-kom-Stra) in Betracht.

Nach Ziffer 2 der Richtlinie sind u. a. kommunale Vorhaben förderfähig, die geeignet sind, einen sicheren und leistungsfähigen Straßenverkehr zu gewährleisten.

Gegenstand einer solchen Förderung ist u. a. die grundhafte Erneuerung maßgeblicher Bestandteile des Straßenkörpers zur Qualitätsverbesserung von verkehrswichtigen Straßen in kommunaler Baulast.

Der Fördersatz beträgt hier 60% der zuwendungsfähigen Aufwendungen.

 

Voraussetzung für eine entsprechende Förderung wäre die grundhafte und Normgerechte Erneuerung der Anlage.

 

Für eine solche Erneuerung der ca. 2,2 km langen Verkehrsanlage hat das Tiefbauamt Baukosten in Höhe von ca. 4 Mio. Euro kalkuliert.

Dabei wurde ein Anlagenquerschnitt von 11,75 m zugrunde gelegt, der folgende Teileinrichtungen enthält:

 

-         Fahrbahn in einer Breite von 6,50 m

-         ein Schutzstreifen von 1,75 m

-         ein einseitiger Radweg in einer Breite von 2,50 m

-         beidseitige Banketten von je 0,50 m Breite

 

Zusätzlich zu den Baukosten wären noch Grunderwerbskosten (einschließlich Notar-, Vermessungs-, und Gerichtskosten) in Höhe von ca.  120.000,00 € für den Erwerb von ca. 8.200 m² landwirtschaftlich genutzter Flächen aufzuwenden.

 

Insgesamt müssten ca. 4.120.000,00 € für die grundhafte Erneuerung des Pater-Briers-Weges veranschlagt werden.

Für den Fall einer Förderung zu einem Fördersatz von 60% wäre ein städtischer Eigenanteil von ca. 1.648.000,00 € aufzubringen.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist eine solche Erneuerungsmaßnahme wegen dem im Verhältnis zum gesamten investiven Haushaltsvolumen der Stadt relativ hohen Mittelbedarf eine Maßnahme, die unter haushaltsrechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten noch näher zu prüfen ist.

Auch aufgrund des noch zu tätigenden Grunderwerbs und eines gegebenenfalls noch durchzuführenden Planfeststellungsverfahrens ist dies eine Straßenausbaumaßnahme mit einem längerfristigen Horizont. Daher sollte eine entsprechende Ausbauentscheidung derzeit noch zurückgestellt werden.