Sachverhalt:
Wie aus der beiliegenden Gebührenbedarfsberechnung 2011 (siehe Anlage) ersichtlich, entstehen für die Straßenreinigung für 2011 gebührenfähige Kosten in Höhe von 89.394,60 € und für den Winterdienst gebührenfähige Kosten in Höhe von 49.810,53 €. Ferner sind Fehlbeträge aus 2009 für die Straßenreinigung in Höhe von 4.457,79 € und für den Winterdienst in Höhe von 11.203,62 € in die Gebührenermittlung für 2011 mit einzubeziehen.
Für die Straßenreinigung ergibt
sich unter Berücksichtigung der genannten Kosten und der voraussichtlichen
gebührenfähigen Kehrmeter in 2011 von 90.787 m eine Straßenreinigungsgebühr von
1,03 €/Frontmeter.
Für den Winterdienst ergibt sich
unter Berücksichtigung der genannten Kosten und der voraussichtlichen
gebührenfähigen Frontmeter in 2011 von 139.442 m eine Gebühr von 0,44 €/Frontmeter.
Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, die Straßenreinigungsgebühr mit 1,03 €/Frontmeter und die Gebühr für den Winterdienst mit 0,44 €/Frontmeter festzusetzen.