Betreff
Beratung und Beschlussfassung über das Wasserversorgungskonzept der Stadt Geilenkirchen
Vorlage
1182/2018
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das Wasserversorgungskonzept der Stadt Geilenkirchen wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 38 Absatz 3 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) haben die Gemeinden zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung für ihr Gemeindegebiet ein Konzept über den Stand der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen, das die derzeitige Versorgungssituation und deren Entwicklung und damit verbundenen Entscheidungen mit Darstellung der Wassergewinnungsgebiete mit dem zugehörigen Wasserdargebot, der Wassergewinnungs-und –aufbereitungsanlagen, der Beschaffenheit des Trinkwassers, der Verteilungsanlagen sowie der Wasserversorgungsgebiete und deren Zuordnung zu den Wassergewinnungsanlagen beinhaltet, insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel.

Das Konzept ist der zuständigen Bezirksregierung erstmalig zum 01.01.2018 – nach Fristverlängerung durch Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11.04.2017 – spätestens bis zum 30.06.2018 vorzulegen.

 

Die für das Stadtgebiet der Stadt Geilenkirchen zuständige Verbandswasserwerk Gangelt GmbH hat in Zusammenarbeit mit der Stadt Geilenkirchen das als Anlage beigefügte Wasserversorgungskonzept erarbeitet.

Das Konzept bzw. die Eckpunkte des Konzeptes werden seitens der Verbandswasserwerk Gangelt GmbH in der Sitzung erläutert.

Eine gedruckte Fassung erhalten die Fraktionsvorsitzenden vorab.

 

Eine Beschlussfassung über das Konzept ist rechtlich nicht normiert. Aus rechtssicherheitsgründen empfiehlt der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen jedoch, das Wasserversorgungskonzept vom Rat der Stadt beschließen zu lassen.