Betreff
Änderung der Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Geilenkirchen
Vorlage
1193/2018
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Änderung der Satzung inklusive der Beitragstabelle wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen.    

 


Sachverhalt:

 

Die für die Höhe der Elternbeiträge maßgebliche Tabelle wurde mit Wirkung vom 01.04.2017 beschlossen. Die hierin enthaltenen Beträge sind inzwischen wieder identisch mit den Beiträgen, die in den Bezirken der anderen Jugendämter im Kreis Heinsberg erhoben werden.

 

Die Jugendämter im Kreis Heinsberg strebten in den Jahren ab Einführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ) eine jährliche Erhöhung der Elternbeiträge um 1,5 % an, da auch der Hauptanteil der von den Jugendämtern zu tragenden Betriebskostenanteile, und zwar die Kindpauschalen, jedes Jahr um 1,5 % stiegen. Seit August 2016 steigen die Kindpauschalen jedoch jährlich um 3 %, so dass eine entsprechende Erhöhung der Elternbeiträge nahe läge. Die Abstimmung mit den anderen Jugendämtern zeigte jedoch, dass diese sowohl ab August 2016 und August 2017 die Beiträge nur um jeweils 1,5 % erhöhten, woran sich die Stadt Geilenkirchen mit der aktuellen Beitragstabelle anpasste. Auch in diesem Jahr streben die Jugendämter im Kreis Heinsberg eine Erhöhung um 1,5 % an. Diese Erhöhung überschreitet die aktuelle Preissteigerungsrate nicht und erscheint daher angemessen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass die Elternbeiträge ab dem 01.08.2018 auch in Geilenkirchen um 1,5 % angehoben werden, auch um dem seit Jahren von den Jugendämtern verfolgten Ziel, im Kreis Heinsberg einheitliche Elternbeiträge zu erheben, weiterhin zu folgen. Unterschiedlich hohe Elternbeiträge bewirken, dass Eltern Betreuungsangebote aus benachbarten Jugendamtsbezirken in Anspruch nehmen, was die Jugendhilfeplanung erschwert und den Mangel an Betreuungsplätzen verschärfen könnte. 

 

Die Erhöhung der Elternbeiträge um 1,5 % bewirkt eine jährliche  Mehreinnahme von 11.500 €.