Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der evangelischen Kirchengemeinde vertraglich die Durchführung einer Nachmittagsbetreuung in der beschriebenen Ausgestaltung, beginnend ab dem 01.09.2018, zu vereinbaren.
Sachverhalt:
Die KOT Zille leistet seit dem Jahr 2009 aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Förderverein der Janusz-Korczak-Schule für 10 Förderschüler sehr erfolgreich eine qualifizierte Nachmittagsbetreuung. Da der hiesige Standort der Schule aufgelöst wird, läuft der Vertrag zum Ende des laufenden Schuljahres aus.
Mit der Leitung des Zille wurden die Möglichkeiten erörtert, die Betreuung in der bewährten Form mit demselben erfahrenen Personal fortzuführen, um künftig 10 Geilenkirchener SchülerInnen die Betreuung anbieten zu können. Ein weitergehendes Abstimmungsgespräch fand unter Beteiligung der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule und der städtischen Realschule statt. Hier zeigte sich, dass auch die Schulen einen Bedarf für eine qualifizierte Nachmittagsbetreuung einzelner Schüler sehen. Sie wünschen sich, Kinder und Jugendliche, die in der Schule auffällig erscheinen und sich möglicherweise in einer schwierigen Lebenssituation befinden, für eine Nachmittagsbetreuung vorschlagen zu können. Ebenso könnte das Jugendamt in Einzelfällen das Betreuungsangebot vorschlagen.
Die Nachmittagsbetreuung erfolgt zweimal wöchentlich über jeweils 2,5 Stunden. Es wird ein gemeinsames, von einer Köchin frisch zubereitetes Mittagessen eingenommen. Das pädagogische Konzept der Betreuung beinhaltet das Thema Gewaltprävention und gibt den Jugendlichen Möglichkeiten der Verhaltensänderung und somit der weitmöglichsten Integration in das Schulsystem. Mit Blick auf ihre Ressourcen erarbeitet die Einrichtung mit den Schülerinnen und Schülern Wege, um ihr Selbstbewusstsein zu festigen, Konflikte konstruktiv zu gestalten und die eigenen und die Grenzen anderer zu wahren. Dazu werden Probleme in der Kommunikation aufgedeckt und adäquate Lösungsstrategien erarbeitet. Wichtige Kompetenzen werden gefördert: Die Bildung positiver Beziehungen zu Gleichaltrigen, die Fähigkeit sich kooperativ in Gruppen zu verhalten und das Erkennen der eigenen Selbstwirksamkeit. Die erworbenen Handlungskompetenzen helfen den Kindern und Jugendlichen sich zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person zu entwickeln. Ein wichtiger Nebeneffekt der Betreuung ist die anschließende Anbindung der Jugendliche an die regulären Angebote des Zille, was den Jugendlichen wiederum dazu verhilft, positive Beziehungen aufzubauen und Halt zu gewinnen.
Die Betreuung der in den Blick genommenen SchülerInnen könnte in der aktuellen Lebensphase nicht durch die offene Ganztagsrealschule erfolgen. Die Nachmittagsbetreuung im Zille schließt so eine Angebotslücke. Landeszuschüsse, wie sie der Förderverein der Janusz-Korczak-Schule erhält, können nicht beantragt werden, da die Anita-Lichtenstein-Gesamtschule und die städtische Realschule Ganztagsschulen im Sinne der Förderbestimmungen sind.
Die evangelische Kirchengemeinde Geilenkirchen als Träger des Zille wendet für das Betreuungsangebot folgende jährliche Kosten auf, die von der Stadt Geilenkirchen ab August dieses Jahres zu erstatten wären, wenn das Angebot fortgesetzt werden soll:
Personalkosten für die Köchin, 5 Stunden pro Woche, 40 Wochen pro Jahr
sowie Personalkosten für die Erzieherin, 2,5 Stunden pro Woche, 40 Wochen
pro Jahr: 10.500 €
Personalkosten (Übungsleiterpauschale) für wechselnde,
entsprechend geschulte Gruppenleiter,
ein Mitarbeiter pro Woche für 2,5 Stunden á 10 €, 40 Wochen pro Jahr: 1.000 €
Lebensmittel, 60 € pro Tag für 80 Tage 4.800 €
Arbeitsmaterialien 500 €
Gesamtkosten: 15.800
€
Erklärung: Die pädagogische Betreuung erfolgt an einem Tag durch die Erzieherin und am anderen Tag durch einen geschulten Gruppenleiter. Die Erzieherin und die Köchin sind festangestellte Mitarbeiterinnen der evangelischen Kirchengemeinde und ansonsten in anderen Funktionen eingesetzt. Das aufwendige gemeinsame Mittagessen ist ein wichtiger Teil des Betreuungskonzepts.
Die Verwaltung befürwortet die Fortsetzung des Betreuungsangebotes zu den beschriebenen Bedingungen. Das Betreuungsangebot wäre für einen Teil der teilnehmenden Jugendlichen eine Ergänzung oder Alternative zu einer Hilfe zur Erziehung. Es ist damit zu rechnen, dass laufende Hilfen zur Erziehung durch die geleistete Betreuung früher zum Erfolg führen und beendet werden können. Insofern erscheinen die monatlichen Kosten pro Teilnehmer von 132 € angemessen. Das Gesetz benennt die soziale Gruppenarbeit als Ausgestaltungsform der Hilfe zur Erziehung. Entsprechende Angebote freier Träger bestehen vor Ort und werden aktuell auch durch das Jugendamt für Einzelfallhilfen in 25 Fällen genutzt. Das nunmehr vorgeschlagene Angebot wäre eine gute Ergänzung zur sozialen Gruppe, da es niederschwellig ist und durch die Vorschläge der Schulen in einer früheren Phase sich abzeichnender Probleme wirken könnte.
Finanzierung:
Mittel stehen im Produkt 06.361.01 Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien im Haushalt zur Verfügung