Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, keine Mooswände zu errichten oder andere Maßnahmen zu ergreifen, die das Ziel verfolgen, einer durch den Straßenverkehr verursachten Luftbelastung zu begegnen.
1. Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 30.11.2017 wurde im Rahmen der
Vorstellung eines innerstädtischen Parkleitsystems aus den Reihen der
Ausschussmitglieder die Verwaltung beauftragt, sich „mit der Umweltproblematik im Zusammenhang mit der Luftreinhaltung in
der Innenstadt zu beschäftigen.“[1]
Hintergrund dieses Auftrages an die Verwaltung
waren denkbare Verkehrsbelastungen (wie z. B. Abgase), durch die
insbesondere die Außengastronomie gestört werden und die Attraktivität des
Stadtkerns leiden könnte. Grundlage für eine Überprüfung dieses Sachverhaltes
seitens der Verwaltung war daher die Einstiegsfrage, ob in der Stadt
Geilenkirchen eine schlechte Luftqualität vorliegt und hierdurch ein
Handlungsbedarf objektiv gegeben wäre.
In Hinblick auf die potentielle
Beeinträchtigung im Bereich der Außengastronomie beziehen sich die nachfolgenden
Betrachtungen auf den Raum zwischen der Kreuzung
Nikolaus-Becker-Straße/Theodor-Heuss-Ring/Konrad-Adenauer-Straße in
nordwestliche Richtung bis „Dohmens Eck“ (Gabelung
Konrad-Adenauer-Straße/Heinsberger Straße) sowie vom Kreisverkehr aus entlang
der Herzog-Wilhelm-Straße bis zur Höhe Finanzamt. Damit wären die gastronomischen
Außenaufenthaltsorte Eisdiele, Café Schleypen, Jabusch, Bäckerei Stinges und
Kornmühle abgedeckt, ebenso die zentralen Einkaufsbereiche.
2.
Einschätzung einer potentiellen
Schadstoffbelastung
Um eine
denkbare straßenverkehrsbedingte Luftbelastung im Geilenkirchener Citybereich
einschätzen zu können, wurde das landesweit für die Erfassung und Beurteilung
der Luftqualität zuständige Landesamt für Naturschutz, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) zu Rate gezogen.
Hiernach sei
eine erste Einschätzung einer Belastung anhand folgender Erfahrungswerte möglich:
Feinstaubbelastung
Die PM10 –
Grenzwerte würden in NRW seit einigen Jahren eingehalten („PM10“
sind Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für
einen aerodynamischen Durchmesser von 10 Mikrometern einen Abscheidegrad von 50
% aufweist).
Stickstoffdioxid
(NO2)
In
Straßenschluchten, also beidseitig geschlossen bebauten Verkehrsstraßen,
sei bei einem durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von weniger als 10.000
und einem LKW-Anteil von weniger als 2 % nicht mit einer
Grenzwertüberschreitung zu rechnen.
Mit
zunehmender Auflockerung der Bebauung nehme die Immissionsbelastung in der
Straße deutlich ab.
Bei
halbgeschlossener Bebauung sei auch bei DTV-Werten von 20.000 nicht mit einer
Grenzwertüberschreitung zu rechnen.
Betrachtet man
den Geilenkirchener Citybereich der Konrad-Adenauer-Straße von der Kreuzung
Nikolaus-Becker-Straße/Theodor-Heuss-Ring/Konrad-Adenauer-Straße bis „Dohmens
Eck“ und den Bereich der Herzog-Wilhelm-Straße vom Kreisverkehr bis Höhe
Finanzamt, findet man überwiegend eine poröse oder halbgeschlossene
Straßenbebauung, in kürzeren Straßenabschnitten eine beidseitig geschlossene
Bebauung entlang der Straße, sodass hier erst ab einem DTV-Wert von 20.000 eine
Grenzwertüberschreitung vorliegen könnte.
Unter
Beteiligung des Ingenieurbüros Gietemann wurde anhand einer nach dem Umbau des
Stadtkernes durchgeführten Verkehrszählung die Verkehrsanalyse zu folgenden
Bereichen betrachtet und im Hinblick auf den DTV ausgewertet, wobei hier
jeweils die Spitzenstundenwerte die Ermittlungsgrundlage bildeten:
Zählstelle 1:
Konrad-Adenauer-Straße/Höhe Marktplatz
Ermittelter
DTV 9.360 Grenzwert DTV 20.000 Unterschreitung des Wertes 53,20 %
Zählstelle 2:
Konrad-Adenauer-Straße/Fahrtrichtung Amtsgericht/Höhe Café Schleypen
Ermittelter
DTV 5.075 Grenzwert DTV 20.000 Unterschreitung des Wertes 74,63 %
Zählstelle 3: Herzog-Wilhelm-Straße/Höhe
Kornmühle
Ermittelter
DTV 5.210 Grenzwert DTV 20.000 Unterschreitung des Wertes 73,95 %
Die ermittelten
DTV-Werte liegen damit deutlich unterhalb der vom LANUV genannten DTV-Schwellenmengen
von 10.000 bzw. 20.000 Fahrzeugen.
3.
Ergebnis
Im Ergebnis ist damit für den betrachteten
räumlichen Citybereich nicht von einer straßenverkehrsbedingten Luftbelastung
mit Feinstaub und/oder NO2 auszugehen.
4.
Empfehlung
Es wird
deshalb empfohlen, keine Mooswände zu errichten oder andere Maßnahmen zu ergreifen,
die das Ziel verfolgen, einer durch den Straßenverkehr verursachten
Luftbelastung zu begegnen.
[1] Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 30.11.2017, TOP 5