Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum Thema Luftreinhaltung in der Innenstadt
Vorlage
1198/2018
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, keine Mooswände zu errichten oder andere Maßnahmen zu ergreifen, die das Ziel verfolgen, einer durch den Straßenverkehr verursachten Luftbelastung zu begegnen.


1.     Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 30.11.2017 wurde im Rahmen der Vorstellung eines innerstädtischen Parkleitsystems aus den Reihen der Ausschussmitglieder die Verwaltung beauftragt, sich „mit der Umweltproblematik im Zusammenhang mit der Luftreinhaltung in der Innenstadt zu beschäftigen.“[1]

 

Hintergrund dieses Auftrages an die Verwaltung waren denkbare Verkehrsbelastungen (wie z. B. Abgase), durch die insbesondere die Außengastronomie gestört werden und die Attraktivität des Stadtkerns leiden könnte. Grundlage für eine Überprüfung dieses Sachverhaltes seitens der Verwaltung war daher die Einstiegsfrage, ob in der Stadt Geilenkirchen eine schlechte Luftqualität vorliegt und hierdurch ein Handlungsbedarf objektiv gegeben wäre.

 

In Hinblick auf die potentielle Beeinträchtigung im Bereich der Außengastronomie beziehen sich die nachfolgenden Betrachtungen auf den Raum zwischen der Kreuzung Nikolaus-Becker-Straße/Theodor-Heuss-Ring/Konrad-Adenauer-Straße in nordwestliche Richtung bis „Dohmens Eck“ (Gabelung Konrad-Adenauer-Straße/Heinsberger Straße) sowie vom Kreisverkehr aus entlang der Herzog-Wilhelm-Straße bis zur Höhe Finanzamt. Damit wären die gastronomischen Außenaufenthaltsorte Eisdiele, Café Schleypen, Jabusch, Bäckerei Stinges und Kornmühle abgedeckt, ebenso die zentralen Einkaufsbereiche.

 

2.     Einschätzung einer potentiellen Schadstoffbelastung

 

Um eine denkbare straßenverkehrsbedingte Luftbelastung im Geilenkirchener Citybereich einschätzen zu können, wurde das landesweit für die Erfassung und Beurteilung der Luftqualität zuständige Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) zu Rate gezogen.

 

Hiernach sei eine erste Einschätzung einer Belastung anhand folgender Erfahrungswerte möglich:

 

Feinstaubbelastung

 

Die PM10 – Grenzwerte würden in NRW seit einigen Jahren eingehalten („PM10“ sind Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Durchmesser von 10 Mikrometern einen Abscheidegrad von 50 % aufweist).

 

Stickstoffdioxid (NO2)

 

In Straßenschluchten, also beidseitig geschlossen bebauten Verkehrsstraßen, sei bei einem durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von weniger als 10.000 und einem LKW-Anteil von weniger als 2 % nicht mit einer Grenzwertüberschreitung zu rechnen.

Mit zunehmender Auflockerung der Bebauung nehme die Immissionsbelastung in der Straße deutlich ab.

Bei halbgeschlossener Bebauung sei auch bei DTV-Werten von 20.000 nicht mit einer Grenzwertüberschreitung zu rechnen.

 

Betrachtet man den Geilenkirchener Citybereich der Konrad-Adenauer-Straße von der Kreuzung Nikolaus-Becker-Straße/Theodor-Heuss-Ring/Konrad-Adenauer-Straße bis „Dohmens Eck“ und den Bereich der Herzog-Wilhelm-Straße vom Kreisverkehr bis Höhe Finanzamt, findet man überwiegend eine poröse oder halbgeschlossene Straßenbebauung, in kürzeren Straßenabschnitten eine beidseitig geschlossene Bebauung entlang der Straße, sodass hier erst ab einem DTV-Wert von 20.000 eine Grenzwertüberschreitung vorliegen könnte.

 

Unter Beteiligung des Ingenieurbüros Gietemann wurde anhand einer nach dem Umbau des Stadtkernes durchgeführten Verkehrszählung die Verkehrsanalyse zu folgenden Bereichen betrachtet und im Hinblick auf den DTV ausgewertet, wobei hier jeweils die Spitzenstundenwerte die Ermittlungsgrundlage bildeten:  

 

Zählstelle 1: Konrad-Adenauer-Straße/Höhe Marktplatz

 

Ermittelter DTV 9.360       Grenzwert DTV 20.000           Unterschreitung des Wertes 53,20 %

 

Zählstelle 2: Konrad-Adenauer-Straße/Fahrtrichtung Amtsgericht/Höhe Café Schleypen

 

Ermittelter DTV 5.075       Grenzwert DTV 20.000           Unterschreitung des Wertes 74,63 %

 

Zählstelle 3: Herzog-Wilhelm-Straße/Höhe Kornmühle

 

Ermittelter DTV 5.210       Grenzwert DTV 20.000           Unterschreitung des Wertes 73,95 %

 

Die ermittelten DTV-Werte liegen damit deutlich unterhalb der vom LANUV genannten DTV-Schwellenmengen von 10.000 bzw. 20.000 Fahrzeugen.

 

3.     Ergebnis

 

Im Ergebnis ist damit für den betrachteten räumlichen Citybereich nicht von einer straßenverkehrsbedingten Luftbelastung mit Feinstaub und/oder NO2 auszugehen.

 

4.     Empfehlung

 

Es wird deshalb empfohlen, keine Mooswände zu errichten oder andere Maßnahmen zu ergreifen, die das Ziel verfolgen, einer durch den Straßenverkehr verursachten Luftbelastung zu begegnen.

 

 

 

 



[1] Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 30.11.2017, TOP 5