Beschlussvorschlag:
1) Herr Stadtamtmann Carsten Maaßen wird mit Wirkung vom 30.04.2018 gemäß § 104 Abs. 2 GO NRW von seinem Aufgabenbereich als Prüfer im Rechnungsprüfungsamt abberufen.
2) Frau Stadtoberinspektorin Yvonne Zanders wird mit Wirkung vom 01.05.2018 gemäß § 104 Abs. 2 GO NRW zur Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Geilenkirchen bestellt.
Sachverhalt:
Der bisherige Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes, Herr Carsten Maaßen, wird auf eigenen Wunsch umgesetzt. Gemäß § 104 Abs. 2 GO NRW bestellt der Rat die Prüferinnen und Prüfer und beruft sie ab.
Als Nachfolgerin für Herrn Maaßen soll Frau Stadtoberinspektorin Yvonne Zanders zum 01.05.2018 vom Jugend- und Sozialamt zum Rechnungsprüfungsamt umgesetzt werden. Frau Zanders hat von 2007-2010 im Rahmen ihrer Ausbildung bei Stadtverwaltung Alsdorf ein Fachhochschulstudium zur Diplom-Verwaltungsbetriebswirtin absolviert. Im Anschluss daran war sie bis 2013 bei der Stadtverwaltung Alsdorf und danach bei der StädteRegion Aachen im gehobenen Dienst in mehreren Ämtern tätig. Seit dem 01.10.2017 arbeitet sie im hiesigen Jugend- und Sozialamt im Bereich der Unterhaltsvorschussleistungen.
Aufgrund ihrer Berufserfahrung, ihres Charakters und der bisher gezeigten Leistungen hält die Verwaltung es für gerechtfertigt, Frau Zanders zur Bestellung als Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes vorzuschlagen.