Betreff
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat
Vorlage
1206/2018
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Geschäftsordnung wird gemäß dem vorgenannten Vorschlag ergänzt.


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Rates am 28.02.2018 war das Auszählen der Stimmen während der Gremiumssitzungen Gegenstand der Debatte. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Vorlage zu erarbeiten, um den gängigen und rechtlich einwandfreien Methoden der Stimmauszählung Folge zu leisten.

 

§ 16 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Rat erklärt, dass Abstimmungen im Regelfall durch Handzeichen erfolgen. Abs. 6 besagt: „Das Abstimmungsergebnis wird vom Bürgermeister bekannt gegeben und in der Niederschrift festgehalten.“

 

Die Abstimmungsergebnisse in Rats- und Ausschusssitzungen der Stadt Geilenkirchen werden momentan genau ausgezählt und protokolliert. Hierbei können die gezählten Stimmen teilweise von der Anzahl der Ratsmitglieder abweichen, die an der jeweiligen Sitzung teilgenommen haben. Dies liegt an temporären Abwesenheiten von Ratsmitgliedern während der Sitzungen. In der Niederschrift werden die Abwesenheitszeiten nicht vermerkt.

 

In der oben genannten Ratssitzung machte Stellvertretender Bürgermeister Kuhn als Sitzungsleiter den Vorschlag, der Empfehlung von Prof. Dr. Schmitz von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung zu folgen.  Prof. Dr. Schmitz vertritt die Auffassung, dass es ausreichend und üblich sei, deutliche Abstimmungsergebnisse mit „einstimmig/mehrheitlich beschlossen/abgelehnt“ zu protokollieren, um Unstimmigkeiten bezüglich der oben geschilderten Problematik entgegen zu wirken. Lediglich knappe Abstimmungsergebnisse sollten ausgezählt und genau protokolliert werden. Diese Auffassung steht darüber hinaus im Einklang mit der gängigen Kommentierung des § 50 GO NRW.

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Empfehlung von Prof. Dr. Schmitz zu folgen und die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Geilenkirchen dahingehend zu ergänzen. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, Abstimmungen in drei Phasen durchzuführen - jeweils für die Zustimmung, die Ablehnung und die Enthaltung.

 

Die Änderung der Geschäftsordnung für den Rat wird wie folgt vorgeschlagen:

 

4. Änderung

der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Geilenkirchen

 

Vom …

 

 

Die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Geilenkirchen wird folgendermaßen ergänzt:

 

§ 16

Abstimmungen

 

(2)       Die Abstimmung erfolgt im Regelfall durch Handzeichen. Zunächst werden die Ja-Stimmen, anschließend die Nein-Stimmen und zuletzt die Enthaltungen vom Vorsitzenden abgefragt.

 

(6)       Ein deutliches Abstimmungsergebnis wird mit „einstimmig/mehrheitlich beschlossen/abgelehnt“, ein knappes Abstimmungsergebnis mit der genauen Anzahl der abgegebenen Stimmen in der Niederschrift festgehalten. Das Abstimmungsergebnis wird vom Bürgermeister bekannt gegeben.