Betreff
Vorlage und Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Bestattungswesen
Vorlage
297/2010
Art
Vorlage
Sachverhalt:
Die Gebührenbedarfsberechnung für das Bestattungswesen für das Jahr 2011 schließt mit voraussichtlichen gebührenfähigen Kosten in Höhe von 379.401,37 € ab (siehe Anlage). Dieser Betrag wird durch entsprechende Gebühreneinnahmen ausgeglichen.
Der Ausschuss schlug dem Rat vor, die Gebühren für das Bestattungswesen in der gleichen Höhe beizubehalten.