Betreff
Parkzeitregelung im Parkhaus hinter dem Rathaus
Vorlage
1271/2018
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

Auf Antrag der CDU-Fraktion vom 20.01.2018 hat sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung zuletzt in der Sitzung am 01.02.2018 mit der Parkzeitregelung im Parkhaus hinter dem Rathaus befasst. Nach der Sanierung des Parkhauses ist hier die zeitliche Befristung der Parkzeit weggefallen. Die Gründe hierfür wurden von der Verwaltung in der Sitzungsvorlage dargelegt.

 

Der Ausschuss fasste in dieser Sitzung folgende Beschlüsse:

 

1.      Die Verwaltung möge ermitteln, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung einen entgeltlichen Parkplatz im Parkhaus hinter dem Rathaus benötigen.

 

2.      Anhand der sich aus Nr. 1 ergebenden Bedarfe soll festgestellt werden, wie viele von den oberen Etagen des Parkhauses benötigt werden, um diesen Mitarbeitern einen Parkplatz zu gewährleisten.

 

3.      Die Verwaltung soll vorschlagen, wie diese Flächen zur Nutzung für die Mitarbeiter abgesichert werden und was diese Sicherung kosten würde.

 

4.      Die Verwaltung möge bitte Ihre Ergebnisse spätestens in der STEWI-Sitzung am 26.04.2018 vortragen, damit dann in der Ratssitzung im Mai 2018 hierüber beschlossen werden kann.

 

Daraufhin wurde unter allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rathauses und der angrenzenden Stadtbücherei eine Umfrage mit folgenden Fragestellungen durchgeführt:

 

1.      Kommen Sie regelmäßig selbst mit einem PKW zum Dienst und benötigen Sie somit regelmäßig einen PKW-Stellplatz?

 

2.      Falls Sie Frage 1 mit „Ja“ beantwortet haben, setzen Sie Ihren privateigenen PKW für Dienstfahrten ein?

 

3.      Wären Sie bereit, gegen eine monatliche Zahlung von 20,- bis 30,- € einen reservierten Stellplatz im Parkhaus hinter dem Rathaus während der Dienstzeiten zu mieten?

 

Die Fragen wurden von insgesamt 118 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beantwortet. Hiervon gaben 91 an, regelmäßig mit dem PKW zum Dienst zu kommen und somit regelmäßig einen Stellplatz zu benötigen. 50 Personen gaben an, ihren privateigenen PKW für Dienstfahrten einzusetzen. Insgesamt 35 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erklärten ihre Bereitschaft, einen reservierten Stellplatz während der Dienstzeiten zu mieten.

 

Von den 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ihr Privatfahrzeug für dienstliche Zwecke zur Verfügung stellen, sind 21 bereit, einen Stellplatz zu mieten. 29 sind hierzu nicht bereit. Andererseits wären 16 Personen bereit, einen Stellplatz zu mieten, die ihr Fahrzeug nicht für dienstliche Zwecke einsetzen.

 

Darüber hinaus wurde bei der Erhebung festgestellt, dass bei weitem nicht nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung das Parkhaus als Dauerparker nutzen, sondern auch solche des Krankenhauses, die bereits weit vor Dienstbeginn der Verwaltung eine erhebliche Anzahl an Stellplätzen belegen.

 

Wenn die zeitliche Beschränkung der Parkhausnutzung grundsätzlich wieder eingeführt werden soll, so könnte eine Kompromisslösung unter Einbeziehung der hinlänglich dargestellten dienstlichen Belange der Verwaltung wie folgt aussehen:

 

1.      Die Parkzeitbeschränkung auf 1,5 Std. analog der Regelung für den Stadtkernbereich wird für das Parkhaus wieder eingeführt.

 

2.      Hiervon ausgenommen wird das Kellergeschoss mit 21 Parktaschen, die von der Verwaltung in Abstimmung mit dem Personalrat sowie der Gleichstellungsbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reserviert werden, die ihr Fahrzeug regelmäßig und in gewisser Häufigkeit für dienstliche Zwecke einsetzen bzw. einen sonstigen dringenden Bedarf geltend machen (z. B. Feuerwehrangehörige, häufige Außendienste, Schwerbehinderung).

 

3.      Diese Regelung wird gleichermaßen für die Parkflächen im Umfeld des Rathauses und der Stadtbücherei angewendet.

 

4.      Die reservierten Flächen werden dem berechtigten Personenkreis während der Dienstzeiten ohne Erhebung einer Miete zur Verfügung gestellt.