Sachverhalt:
Auf Antrag der CDU-Fraktion vom
20.01.2018 hat sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
zuletzt in der Sitzung am 01.02.2018 mit der Parkzeitregelung im Parkhaus
hinter dem Rathaus befasst. Nach der Sanierung des Parkhauses ist hier die
zeitliche Befristung der Parkzeit weggefallen. Die Gründe hierfür wurden von
der Verwaltung in der Sitzungsvorlage dargelegt.
Der Ausschuss fasste in dieser
Sitzung folgende Beschlüsse:
1. Die
Verwaltung möge ermitteln, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung
einen entgeltlichen Parkplatz im Parkhaus hinter dem Rathaus benötigen.
2. Anhand der
sich aus Nr. 1 ergebenden Bedarfe soll festgestellt werden, wie viele von den
oberen Etagen des Parkhauses benötigt werden, um diesen Mitarbeitern einen
Parkplatz zu gewährleisten.
3. Die
Verwaltung soll vorschlagen, wie diese Flächen zur Nutzung für die Mitarbeiter
abgesichert werden und was diese Sicherung kosten würde.
4. Die
Verwaltung möge bitte Ihre Ergebnisse spätestens in der STEWI-Sitzung am
26.04.2018 vortragen, damit dann in der Ratssitzung im Mai 2018 hierüber
beschlossen werden kann.
Daraufhin wurde unter allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rathauses und der angrenzenden
Stadtbücherei eine Umfrage mit folgenden Fragestellungen durchgeführt:
1. Kommen Sie
regelmäßig selbst mit einem PKW zum Dienst und benötigen Sie somit regelmäßig
einen PKW-Stellplatz?
2. Falls Sie
Frage 1 mit „Ja“ beantwortet haben, setzen Sie Ihren privateigenen PKW für
Dienstfahrten ein?
3. Wären Sie
bereit, gegen eine monatliche Zahlung von 20,- bis 30,- € einen reservierten
Stellplatz im Parkhaus hinter dem Rathaus während der Dienstzeiten zu mieten?
Die Fragen wurden von insgesamt 118
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beantwortet. Hiervon gaben 91 an, regelmäßig
mit dem PKW zum Dienst zu kommen und somit regelmäßig einen Stellplatz zu
benötigen. 50 Personen gaben an, ihren privateigenen PKW für Dienstfahrten
einzusetzen. Insgesamt 35 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erklärten ihre
Bereitschaft, einen reservierten Stellplatz während der Dienstzeiten zu mieten.
Von den 50 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern, die ihr Privatfahrzeug für dienstliche Zwecke zur Verfügung
stellen, sind 21 bereit, einen Stellplatz zu mieten. 29 sind hierzu nicht
bereit. Andererseits wären 16 Personen bereit, einen Stellplatz zu mieten, die
ihr Fahrzeug nicht für dienstliche Zwecke einsetzen.
Darüber hinaus wurde bei der Erhebung
festgestellt, dass bei weitem nicht nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Verwaltung das Parkhaus als Dauerparker nutzen, sondern auch solche des Krankenhauses,
die bereits weit vor Dienstbeginn der Verwaltung eine erhebliche Anzahl an
Stellplätzen belegen.
Wenn die zeitliche Beschränkung der
Parkhausnutzung grundsätzlich wieder eingeführt werden soll, so könnte eine
Kompromisslösung unter Einbeziehung der hinlänglich dargestellten dienstlichen
Belange der Verwaltung wie folgt aussehen:
1. Die
Parkzeitbeschränkung auf 1,5 Std. analog der Regelung für den Stadtkernbereich
wird für das Parkhaus wieder eingeführt.
2. Hiervon
ausgenommen wird das Kellergeschoss mit 21 Parktaschen, die von der Verwaltung
in Abstimmung mit dem Personalrat sowie der Gleichstellungsbeauftragten und der
Schwerbehindertenvertretung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reserviert
werden, die ihr Fahrzeug regelmäßig und in gewisser Häufigkeit für dienstliche
Zwecke einsetzen bzw. einen sonstigen dringenden Bedarf geltend machen (z. B.
Feuerwehrangehörige, häufige Außendienste, Schwerbehinderung).
3. Diese
Regelung wird gleichermaßen für die Parkflächen im Umfeld des Rathauses und der
Stadtbücherei angewendet.
4. Die
reservierten Flächen werden dem berechtigten Personenkreis während der
Dienstzeiten ohne Erhebung einer Miete zur Verfügung gestellt.